19.12.2013, 17:12 Uhr

BGH-Urteil: Stromnetze müssen per Ausschreibung vergeben werden

Karlsruhe – Der Streit zwischen der Stadt Heiligenhafen und dem Stromversorger E.ON Hanse als Mitglied der der Schleswig-Holstein Netz AG ist durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden.

Der Kartellsenat des BGH hat entschieden, dass Gemeinden Stromnetze nicht ohne weiteres selbst übernehmen dürfen.

Vergabe von Stromnetzkonzessionen muss transparent erfolgen

Zwischen 2008 und 2012 liefen E.ONs Konzessionsverträge für die Stromnetze in Heiligenhafen und umliegenden Gemeinden aus. E.ON bewarb sich um den Abschluss neuer Verträge, hatte damit aber keinen Erfolg. Heiligenhafen entschied sich stattdessen, die Netze in die eigene Hand zu nehmen und verlangte von E.ON die Übereignung des örtlichen Stromnetzes. E.ON weigerte sich, die Netze abzutreten. Heiligenhafen klagte sich daraufhin durch die Instanzen, die Klage wurde jedoch einstimmig abgewiesen.

Der BGH führt als Grund für das Abweisen der Klage in der am Dienstag veröffentlichten Pressemeldung an, dass Gemeinden sich an das Wettbewerbsrecht halten müssen, wenn sie die Stromnetze wieder in die eigene Hand nehmen möchten. Die Konzessionsvergabe müsse demnach diskriminierungsfrei, transparent und nach wettbewerblichen Kriterien erfolgen. Eine ungerechtfertigte Bevorzugung eigener Stadt- oder Gemeindewerke, wie es in Heiligenhafen geschah, ist nicht erlaubt. Stattdessen hätte die Vergabe der Stromnetze im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen müssen. Die Auswahlkriterien müssen sich dabei an den Zielen einer effizienten, verbraucherfreundlichen, preisgünstigen, sicheren und umweltfreundlichen Versorgung orientieren.

Als Konsequenz aus diesem Urteil muss E.ON die Stromnetze nicht herausgeben. E.ON Hanse begrüßte das Urteil. Es trage zu deutlich mehr Rechtssicherheit im Bereich der Konzessionsvergabe für Stromnetze bei.

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