17.06.2014, 09:53 Uhr

Emissionshandel: Bundesregierung will Emissions-Zentralbank früher einführen

Münster / Berlin / Brüssel – Der CO2-Preis gilt als zu gering für einen effektiven Klimaschutz, weshalb die EU das Backloading, also die Zurückhaltung von CO2-Zertifikaten, gestartet hatte. In der kommenden Handelsperiode soll dieses Vorgehen nun institutionalisiert werden, doch der Bundesregierung geht das nicht schnell genug.

Um den CO2-Preis zu heben, verknappt die EU vorübergehend das Angebot an Zertifikaten. Ende der Handelsperiode 2020 sollen diese zurückgehaltenen Mengen dann wieder auf den Markt geworfen werden. Dieses unter dem Stichwort „Backloading“ bekannte Vorgehen soll in der kommenden Handelsperiode von 2021 bis 2030 von einer institutionalisierten Marktstabilitätsreserve (MSR) abgelöst werden, die auch als Emissions-Zentralbank bezeichnet wird. Die Bundesregierung will deren Einführung nun auf 2017 vorziehen.

Marktstabilitätsreserve soll schon 2017 kommen

Das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) soll im Zuge der der anstehenden Reform um eine Marktstabilitätsreserve ergänzt werden, welche die verfügbare Zertifikatmenge nach vorab festgelegten Regeln automatisch reguliert. Die Bundesregierung spricht sich in einer aktuellen Stellungnahem dafür aus diesen Mechanismus bereits 2017 einzuführen. Zudem sollen die Eingriffsschwellen in den Emissionshandle niedriger ausfallen als von der Kommission vorgeschlagen.

Derzeit herrscht nach allgemeiner Auffassung durch einen Konjunkturrückgang im Zuge der Wirtschaftskrise ein Überschuss an CO2-Zertifikaten am Markt. Im Rahmen des Backloading werden daher in mehreren Schritten 900 Mio. Zertifikate vom Markt genommen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen diese Zertifikate direkt in die Marktstabilitätsreserve überführt werden. Ihre Rückrührung wäre somit abhängig von der Marktsituation.

Zukünftig weniger CO2-Zertifikate

Die vorgeschlagene Marktstabilitätsreserve ist Teil einer umfassenden Reform des Emissionshandels im Rahmen des Klima- und Energiepaktes 2030 der EU. So soll neben der MSR ein Mechanismus zur Glättung der Übergänge zwischen den Handelsperioden eingeführt werden. Um die klimapolitischen Ziele der Union bis 2030 zu erreichen, soll die Menge an CO2-Zertifikaten im ETS ab 2020 um jährlich 2,2 Prozent sinken, derzeit sind es 1,74 Prozent. Die bisher gültigen Ausnahmen im ETS, die die Abwanderung CO2-intensiver Produktionen ins Ausland verhindern sollen (Carbon Leakage), sollen beibehalten werden. Nach aktuellem Vorschlag der Kommission sollen die Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Die geplante Reform größtenteils auf Zustimmung bei Verbänden und Akteuren. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternahmen (VKU), begrüßen das Vorhaben grundsätzlich. Wichtig sei jedoch die transparente und rechtlich bindende Ausgestaltung der MSR. Es müsse Planungs- und Rechtsicherheit für die Marktteilnehmer geben, willkürlichen politischen Eingriffe müssten ausgeschlossen sein.

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