03.11.2014, 10:01 Uhr

EEG 2.0: windcomm sieht keine Kreditklemme bei der Windenergie

Husum/Brunsbüttel – Die seit August 2014 gültige Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat nach Ansicht von Experten zu höheren Anforderungen an die Finanzierung von Windparks geführt. Doch eine Kreditklemme für Windenergie-Projekte gebe es nicht.

Zu diesem Schluss ist Asmus Thomsen, stellvertretender Vorsitzender des Branchenverbands windcomm schleswig-holstein e. V., auf einer Veranstaltung in Brunsbüttel gekommen. Größere Probleme sehen die Fachleute jedoch in der geplanten Umstellung auf Ausschreibungen.

Mehr Eigenkapital schnellere Zurückzahlung gefordert

Auf der 18. „windcomm werkstatt“ in den Räumen des Hafenbetreibers Brunsbüttel Ports diskutierten Experten über die Folgen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Planung, Finanzierung und Betrieb von Windkraftanlagen. Thomsen, der neben seinem Engagement bei der windcomm auch Geschäftsfeldbeauftragter Erneuerbare Energien der VR Bank Niebüll ist, erklärte, dass die Anforderungen für die Finanzierung von Windparks gestiegen seien. Thomsen weiter: „Aufgrund der neuen Vorgaben müssen Windparkbetreiber mehr Eigenkapital einbringen und das Geld in der Regel schneller zurückzahlen. Grundsätzlich finanzieren die Banken aber Windparks weiter. Es gibt keine Kreditklemme!“

Prall: Mengensteuerung stimmt bedenklich

Dr. Ursula Prall, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Becker Büttner Held in Hamburg, bestätigte, dass das neue EEG komplexer sei als die vorherigen Fassungen. „Zunächst ist es ein Einschnitt, aber auf lange Sicht ist es gut, wenn sich auch die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen mehr an den bestehenden Vermarktungsmöglichkeiten orientiert. Eines Tages soll grüner Strom auch ohne EEG wettbewerbsfähig sein. Der Börsenhandel kann den Anfang bilden, wird aber vermutlich nicht das Ende der Fahnenstange sein“, so die Juristin. Bedenklich stimme allerdings die Mengensteuerung. Es müsse sich erst zeigen, ob das Instrument funktioniere und wirklich den gewünschten Ausbau von rund 2.500 Megawatt im Jahr bringe, so Prall.

Ausschreibungen: Nur noch große Firmen?

Besorgt zeigt sich die Windbranche hinsichtlich der geplanten Ausschreibungspflicht. Ab 2017 sollen sich mögliche Betreiber um den Zuschlag für einen Windpark oder einen Solarpark bewerben. Es gewinnt der Anbieter, der den erneuerbaren Strom zum niedrigsten Preis produzieren kann. „Das hat in anderen Ländern dazu geführt, dass nur noch große Firmen an Ausschreibungen teilgenommen haben oder Projekte verzögert wurden“, berichtete windcomm-Projektleiter Martin Kopp. Aus diesem Grund diskutierten die Teilnehmer der "windcomm werkstatt" – darunter viele Vertreter von Bürgerenergie-Projekten sowie kleiner und mittlerer Unternehmen -, wie die Ausschreibungsbedingungen für die Windkraft in der Praxis funktionieren könnten. Bis Ende 2015 will die Bundesregierung einen Entwurf für das Ausschreibungsdesign von Windparks vorlegen.

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