02.01.2015, 08:55 Uhr

2015 bringt bessere Förderung für Mini-KWK-Anlagen

Berlin – Mit Beginn des neuen Jahres, tritt die novellierte Mini-KWK-Richtlinie in Kraft. Damit soll laut Bundesumweltministerium die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich verbessert, eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt und die Anwendung der Richtlinie vereinfacht werden.

Durch die Novellierung der Richtlinie soll die Attraktivität und Wirksamkeit der Richtlinie verbessert werden. Dabei sind drei Grundlegende Anpassungen vorgenommen worden. Die Anhebung der Fördersätze für kleinere Anlagen, Einführung einer Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (+25 Prozent) und die Einführung einer Bonusförderung „Stromeffizienz“ (+60 Prozent).

Förderung verdoppelt sich

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte dazu: „Mini-KWK-Anlagen leisten durch hohe Brennstoffausnutzung sowie die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir haben deshalb die Förderbedingungen für besonders effiziente Anlagen verbessert."

Durch diese Verbesserungen erhöhe sich laut Angaben des Bundesumweltministeriums beispielsweise die Förderung für eine besonders effiziente Anlage mit 1 Kilowatt elektrischer Leistung von 1500 auf 3515 Euro. Mit der novellierten Richtlinie werde eine Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz umgesetzt.

Anträge laufen über das BAFA

Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einsatz hocheffizienter Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Quelle: IWR Online
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