25.08.2015, 17:12 Uhr

Vattenfall beantragt Rückbau des Atomkraftwerks Krümmel

Hamburg, Kiel – Nach dem Atomunfall in Fukushima wurden im Zuge des gesetzlich beschlossenen Atomausstiegs die sieben ältesten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland vom Netz genommen. Endgültig abgeschaltet wurde auch das als Pannenreaktor bekannte AKW Krümmel. Mehr als vier Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg nimmt der Rückbau hier nun langsam Gestalt an.
Vattenfall hat bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel eingereicht. Der Energiekonzern geht davon aus, bei der Zusammenstellung der noch zu erbringenden Unterlagen und Berichte von den bisherigen Erfahrungen beim Rückbau des AKW Brunsbüttel profitieren zu können.
Rückbau soll ab 2019 beginnen
Nach Angaben des zuständigen Umweltministeriums ist davon auszugehen, dass Stilllegungs-, Abbau- und Entsorgungskonzept in einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren geregelt werden. Mit dem eigentlichen Abbau des Atomkraftwerks Krümmel kann erst begonnen werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind und die Genehmigung erteilt ist. Mit dem Abbau soll nach derzeitigem Planungsstand 2019 begonnen werden. Der Rückbau wird dann mehr als 15 Jahre dauern.
Rückstellungen müssen bezahlt werden
Spannend bleibt immer wieder die Frage, wie der Rückbau des Atomkraftwerks Krümmel und der anderen Atomreaktoren in Deutschland letztendlich finanziert wird. Bis Ende 2014 hatten die AKW-Betreiber für die Stilllegung und den Rückbau sowie die Entsorgung radioaktiver Abfälle Rückstellungen in einer Größenordnung von 37,6 Mrd. Euro passiviert. Problematisch, weil irreführend, ist in diesem Kontext der bilanzrechtliche Begriff "Rückstellungen". Dieser Begriff suggeriert auf den ersten Blick verfügbares oder zurückgelegtes Kapital. Tatsächlich handelt es sich in einer Unternehmens-Bilanz bei Rückstellungen lediglich um vorab gebuchte Schulden, deren Höhe zunächst geschätzt wird. Auch der genaue Zahlungszeitpunkt steht noch nicht fest. Bezogen auf den AKW-Rückbau geben die Rückstellungen damit nur einen Überblick über die erwarteten finanziellen Verpflichtungen für den AKW-Rückbau, die in Zukunft aber noch zu bezahlen sind. Ob und aus welchen Finanzquellen diese Rückstellungen später von den Atomkraftwerks-Betreibern tatsächlich cash-wirksam bezahlt werden können, wird sich erst in der Zukunft zeigen.
Weitere Infos und Meldungen zum Thema:
Atommüll: Regierung beschließt Nationales Entsorgungs-Programm
Spiegel: Bayern will kein Atommüll-Endlager
Hintergrund: AKW-Abriss von Rückstellungen gedeckt – Milliardenrisiken drohen
Termine und Veranstaltungen rund um das Thema Strom
Stellenangebot: Städtische Werke AG sucht Vertriebsmanager B2B in der Energieversorgung (m/w/d)
Veranstaltung: Hauptversammlung - PNE WIND AG
Weitere Infos und Firmen auf effizienzbranche.de