30.09.2015, 10:39 Uhr

Bundesregierung stärkt Energie- und Klimafonds im Nachtragshaushalt

Berlin - Das Bundeskabinett hat den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Damit verbunden ist auch eine weitere Verstärkung der Mittel des Energie- und Klimafonds.

Der Energie- und Klimafonds (EKF) erhält noch im laufenden Jahr einen Zuschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Ergänzend können in diesem Jahr für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich 200 Mio. Euro in die Rücklage des EKF fließen, teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Umsetzung der „Eckpunkte für eine erfolgreiche Energiewende“

Im Fokus dieses „Entwurfs eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2015“ stehen zwar vor allem die Zusatzbelastungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, doch auch für den Klimaschutz fällt ein nicht unerheblicher Betrag ab. Im Nachtragshaushalt werden für den Energie- und Klimafonds zunächst 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, werden mit diesen Mitteln neue Energieeffizienzmaßnahmen finanziert. Sie sollen dazu beitragen, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 einhalten kann. Dies stelle zugleich einen wichtigen Beitrag und ersten Schritt zur Umsetzung der Beschlüsse vom 1. Juli 2015 "Eckpunkte für eine erfolgreiche Energiewende" dar.

Ziel: 5,5 Mio. Tonnen CO2 bis 2020 durch Energieeffizienz einsparen

Ziel sei es bis 2020 zusätzlich 5,5 Millionen Tonnen CO2 durch Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen, in der Industrie sowie im Schienenverkehr einzusparen. Hierfür sollen zusätzlich zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) bis zum Jahr 2020 insgesamt 5,8 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums laufen derzeit die Arbeiten an der genauen Ausgestaltung der Förderprogramme.

Finanziert werden können diese zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des Nachtragshaushaltes durch Mehreinnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen, weiter gestiegenen Steuereinnahmen sowie durch Einsparungen bei den Zinsausgaben.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2015