27.04.2016, 16:27 Uhr

Kommission: So soll die Finanzierung des Atomausstiegs sichergestellt werden

Berlin – Im Oktober 2015 hat das Bundeskabinett eine "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)" eingesetzt. Der Auftrag bestand darin, Empfehlungen für die Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung aufgrund des Betriebs von Atomkraftwerken (AKW) zu erarbeiten. Nun haben die Vorsitzenden Trittin, van Beust und Platzeck ihre Vorschläge abgegeben. Die Betreiber sollen demnach über 23 Milliarden Euro in einen Fonds packen.

Die drei Vorsitzenden der Kommission Ole von Beust (CDU), Matthias Platzeck (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne), haben heute ihre Handlungsempfehlungen an den Staatssekretärsausschuss Kernenergie übergeben. Es geht um den Umgang mit Milliardebsummen, die die AKW-Betreiber bislang lediglich als Rückstellungen in ihren Bilanzen stehen haben.

Nukleare Entsorgung: Wer handelt, soll die Finanzierung sichern

Die Einigung in der Kommission sei einstimmig erfolgt, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vorab. Die Kommission erklärte, dass die Ausgangslage von der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Betreiber von Kernkraftwerken und den finanziellen Risiken für Staat und Gesellschaft geprägt sei. Es sei geboten, die Finanzen für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle besser zu sichern und diese Sicherung vom wirtschaftlichen Schicksal der Betreiber langfristig abzukoppeln. Die Kommission spricht sich weder für eine privatrechtliche Stiftung noch für die Errichtung eines öffentlichen Fonds bei unbegrenzter Nachhaftung der Betreiber aus. Die Kommission will vielmehr die Handlungs- und Finanzierungssicherungs-Verantwortung bei der nuklearen Entsorgung zusammenführen.

AKW-Rückbau und Mülltransport zum Zwischenlager beim Betreiber

Konkret sollen die Aufgaben der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls und die dafür notwendigen Mittel dem Staat zur Sicherung übertragen werden. Für die verbleibenden Aufgaben, also insbesondere der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke und die Verpackung des radioaktiven Abfalls zur Zwischenlagerung, sollen die Aufgaben und die Finanzsicherung bei den Unternehmen verbleiben.

Endlager-Suche und –Betrieb sowie Transport dorthin beim Bund

Insgesamt sollen in der Konsequenz Mittel in einer Gesamthöhe von etwa 23,3 Mrd. Euro in einen neu zu errichtenden öffentlich-rechtlichen Fonds eingebracht werden. Mit der schrittweisen Zahlung des Risikozuschlags werden die Betreiber für die entsprechenden Teilaufgaben enthaftet. Es geht dabei um die Mittel für die Zwischenlagerung, Herstellung von Endlagergebinden der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung sowie um die Transporte aus den Zwischenlagern zum Endlager (ca. 4,7 Mrd. Euro). Zudem geht es um die Auswahl, den Bau, den Betrieb und die Stilllegung der nuklearen Endlager (ca. 12,4 Mrd. Euro). Hinzu kommt ein Risikozuschlag in Höhe von rund 35 Prozent (ca. 6 Mrd. Euro), der die Lücke zwischen Rückstellungen und Kosten schließen soll.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte: "Ich freue mich und bedanke mich ausdrücklich bei allen Mitgliedern dafür, dass die Kommission ihre Arbeit heute erfolgreich beenden konnte. Die Bundesregierung wird den Bericht nun genau prüfen und die erforderlichen Maßnahmen anschließend umsetzen."

Quelle: IWR Online

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