04.11.2016, 11:21 Uhr

Verbraucherzentrale kritisiert EEG-Ökostrom-Schwindel

Münster - Verbraucher werden bei den Angaben der Energieversorger zur Stromherkunft zunehmend in die Irre geführt. So wird der EEG-Ökostrom von den Stromkunden über die EEG-Umlage zwar bezahlt, geliefert wird aber nichts. Kritik kommt jetzt auch von den Verbraucherschützern.

Der Ökostrommarkt in Deutschland ist für Verbraucher nicht leicht zu durchschauen. Eine Sonderform des Ökostroms ist der EEG-Ökostrom. Dieser wird von den Verbrauchern über die EEG-Umlage bezahlt. Das Problem: In dem Strom-Mix des Stromversorgers wird der EEG-Ökostrom zwar ausgewiesen, aber von den Versorgern gar nicht eingekauft.

EEG-Ökostrom: Fehler im System der Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnungs-Vorschrift regelt, dass der nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erzeugte Ökostrom an der Strombörse zwangsverkauft und als "Graustrom" deklariert werden muss. Stromversorger kaufen den EEG-Ökostrom gar nicht ein. Der Gesetzgeber bietet Stromfirmen aber auch keine Möglichkeit, den Wind- oder Sonnenstrom an der Börse einzukaufen. „Die Stromkennzeichnung ist staatlich verordneter Etikettenschwindel. Sie muss dringend reformiert werden. Auf Stromprodukten darf nur draufstehen, was auch drin ist“, so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Lichtblick. „Selbst wenn ein Anbieter 100 Prozent Kohle- und Atomenergie einkauft, muss oder besser darf er einen grünen EEG-Stromanteil von 46 Prozent ausweisen. Die Kennzeichnung ist absurd.“

Lichtblick-Vorschlag: Torten-Diagramm ohne EEG-Strom

Das Energie- und IT-Unternehmen schlägt auf Basis einer von Lichtblick in Auftrag gegebenen Studie des Hamburg Instituts vor, dass künftig bei der Stromkennzeichnung nur noch die Energiemengen ausgewiesen werden, die ein Anbieter tatsächlich für seine Kunden produziert oder einkauft. Der rechnerisch zugewiesene EEG-Strom bleibt demnach außen vor. „Verbraucher haben ein Recht auf transparente Stromtarife. Das will auch die EU“, betont Lücking. Die Verbraucher sollten gesondert auf ihren Energiewende-Beitrag hingewiesen werden. Mit der Stromlieferung habe die Umlage aber nichts zu tun, so der Ökostrom-Versorger. Aus diesem Grund soll der grüne EEG-Strom künftig nicht mehr in der Tarif-Kennzeichnung auftauchen.

Verbraucherzentrale sieht Reformbedarf bei der Stromkennzeichnung

Das Thema steht auch bei Verbraucherschützern auf der Agenda. So teilt die Verbraucherzentrale NRW Lichtblicks Kritik am aktuellen Verfahren. Insbesondere wegen des steigenden EEG-Stromanteils im Strommix in Deutschland „kann es so nicht weitergehen“, erklärte Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber IWR Online. Eine Änderung sei dringend geboten. Wie diese im Detail aussehen kann, ließ Sieverding aber offen. Richtig sei der Vorschlag von Lichtblick, nach dem zumindest ein Diagramm den Strommix eines Versorgers ohne Einbeziehung der EEG-Strommengen darstellt. Alles Weitere könne man in weiteren Gesprächen mit der Bundesregierung klären.

Quelle: IWR Online

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