03.04.2017, 08:04 Uhr

Wie Verbände und Experten das Mieterstrom-Gesetz bewerten

Hamburg/Berlin – Das Mieterstromgesetz soll laut Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) noch vor der Wahl kommen. Nach der Vorlage eines Gesetzentwurfs haben sich die Branchenakteure dazu geäußert.

Nach Zypries Vorstellungen soll der Mieterstrom aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mietshauses auch mit einer, reduzierten, Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belohnt werden. Das sind nach den aktuellen Tarifen zwar nur bis zu knapp vier Eurocent-Pro Kilowattstunde (kWh), doch zusammen mit anderen Privilegien wie dem Wegfall von Stromsteuer und Netzentgelte soll sich der Mieterstrom so lohnen.

bne fordert Aufhebung von Beschränkungen in Wohnkomplexen

Beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) kommt das Ziel gut an. Das vorgesehene Mieterstromgesetz sei ein wichtiger Baustein für neue und dezentrale Lösungen für die Energiezukunft, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Gesetzesentwurf bringt aus Sicht des bne einen deutlichen Schub für die dezentrale Energiewende. „Um den absehbar steigenden Strombedarf auch für Wärme und Verkehr zu decken, brauchen wir viel mehr erneuerbare Energien. Gerade in Städten liegt noch sehr viel Potential für Eigenverbrauchslösungen auf Basis von Photovoltaik, dessen Nutzung bisher durch fehlende Regelungen eingeschränkt war“, so Busch.

Aus Sicht des bne sollte die vorgesehene Beschränkung des Modells auf Strom, der im selben Gebäude verbraucht wird, aufgehoben werden. „Wenn in einem Wohnkomplex das Vorderhaus Mieterstrom machen kann, das Hinterhaus aber aus derselben Anlage nicht versorgt werden darf, ist das dem Verbraucher wenig vermittelbar. Die Nutzung des Stroms muss auch in angeschlossenen Nachbargebäuden möglich sein“, so Busch. Wichtig ist aus bne-Sicht zudem, klarzustellen, dass auch das Beladen von Elektroautos etwa über eine Wallbox über das Mieterstrommodell möglich ist.

Eurosolar: Bürokratische Hürden zu hoch

Weniger gut kommt der Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bei der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V. (Eurosolar) an. Mit dem Entwurf sorge das BMWi für Verstimmung bei den Befürwortern einer schnellen, kostengünstigen und dezentralen Energiewende. Eurosolar hätte eine Verordnung für Mieterstrom befürwortet. Aus Sicht von Eurosolar würden Mieterstromprojekte nach den derzeit geplanten Regelungen „noch stärker durch bürokratische Hemmnisse erschwert, obwohl ein sogenannter Mieterstromzuschlag die finanzielle Rentabilität erhöhen soll“. Wenn überhaupt, könnten nur die größeren Immobiliengesellschaften Mieterstrom anbieten. Das Gesetz gehe damit an dem größten Teil des privaten Immobilienmarktes und den Mietern vorbei.

Greenpeace Energy fordert ebenfalls Quartierslösungen

Nachbesserungen fordert auch der Hamburger Ökostromversorger Greenpeace Energy. So erlaubt der vorliegende Gesetzesentwurf keine finanzielle Unterstützung von so genannten Quartierslösungen, bei dem der genutzte Strom vom Dach eines Nachbarhauses kommt. „Dies beschränkt die großen Potenziale eines Mieterstromausbaus in Deutschland“, heißt es in einer Stellungnahme, die Greenpeace Energy im Rahmen der offiziellen Anhörung an das BMWi geschickt hat. Bereits Ende April soll das neue Mieterstromgesetz im Bundeskabinett beraten und noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. Greenpeace Energy fordert zudem, bereits bestehende Mieterstromprojekte in die künftige Fördermöglichkeit mit aufzunehmen. Grundsätzlich begrüßt auch Greenpeace Energy das Mieterstromgesetz trotz der Kritikpunkte als Schritt in die richtige Richtung.

Quelle: IWR Online

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