18.10.2019, 11:37 Uhr

Windenergie-Ausschreibung erneut massiv unterzeichnet - Photovoltaik Vergütung sinkt


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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Oktober 2019 erteilt. Während bei der Windenergie-Ausschreibung weiterhin kein Wettbewerb herrscht, war die Solarausschreibung überzeichnet.

Bereits seit Mai 2018 werden zu den Windenergie-Ausschreibungen weniger zugelassene Gebote eingereicht als Windenergie-Leistung ausgeschrieben wird. Bei der Solarenergie-Ausschreibung profitiert vor allem Bayern wegen der Freigabe von Acker-Freiflächen für die Photovoltaiknutzung. Die durchschnittlichen PV-Vergütungspreise gehen weiter zurück.

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

An den Windenergie-Ausschreibungen in Deutschland beteiligen sich immer weniger Akteure. Zum Gebotstermin 1. Oktober 2019 wurden bei einer ausgeschriebenen Windenegie-Leistung von 675 Megawatt nur 25 Gebote mit einem Volumen von 204 Megawatt eingereicht. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag zum festgelegten Höchstwert von 6,20 ct/kWh, kein Angebot wurde wegen Formfehlern ausgeschlossen. Das Ausschreibungs-Verfahren bei der Windenergie hat seit 2017 zu steigenden Vergütungssätzen geführt. Lag der Vergütungssatz bei der Windenergie-Ausschreibung im November 2017 noch bei 3,8 ct/kWh, ist die Einspeisevergütung seither wieder gestigen, und zwar auf aktuell 6,20 ct/kWh.

Photovoltaik-Ausschreibung überzeichnet - Zuschläge fast alle nach Bayern auf Ackerflächen

Im Rahmen der Solarausschreibung wurden laut BNetzA insgesamt 153 Gebote mit einem Leistungsumfang von 648 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Solarleistung in Höhe von 150 Megawatt deutlich überzeichnet. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 27 Zuschläge für eine zu errichtende Solarleistung von 153 Megawatt. Die Zuschläge gingen ganz überwiegend an Bieter mit Geboten auf bayerische Ackerflächen (19 mit 130 Megawatt). Die Ausweitung des bayerischen Kontingents an Ackerflächen auf insgesamt 70 pro Jahr habe den Wettbewerb stimuliert, so die BNetzA. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 4,59 ct/kWh und 5,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,90 ct/kWh (Vorrunde 5,47 ct/kWh). Elf Gebote wurden aufgrund von Formfehlern oder verspätetem Zugang ausgeschlossen.

Die nächsten Ausschreibungsrunden

Der nächste gemeinsame Ausschreibungstermin für beide Technologien ist am 1. November 2019. Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungen für Solar- bzw. Windenergie an Land sind am 1. Dezember 2019.

Quelle: IWR Online

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