11.03.2021, 17:18 Uhr

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz


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Berlin - Über eine Klage will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichten. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Klimaschutz-Maßnahmen reichen nach Auffassung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation sektorenübergreifend nicht aus.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

Klimaschutzmaßnahmen reichen sektorenübergreifend nicht aus

Da die im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung festgelegten jährlichen Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase mit den bislang in den einzelnen Sektoren vorgesehenen Maßnahmen nicht einzuhalten sind, hat die DUH die Bundesregierung verklagt. Ziel der DUH-Klage ist ein Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen, das die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Gutachten bestätigen unzureichende Maßnahmen der Regierungspolitik

Zahlreiche Gutachten, die unter anderem für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium erstellt wurden, bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen, so die DUH. Auf der Grundlage von Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Einsparungen gemäß Klimaschutzgesetz demnach wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent bzw. 56 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Der Gebäudesektor kommt auf 94 Prozent, die Energiewirtschaft auf 97 Prozent und der Sektor Industrie auf 98 Prozent. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

Die DUH schlägt daher für die einzelnen Sektoren eine Reihe von Maßnahmen vor. Für die Landwirtschaft fordert sie einen Ausbau des Ökolandbaus und eine Reduzierung der Zahl an Tieren pro Flächeneinheit. Im Energie- und Gebäudesektor müsse die Bundesregierung die Wärmewende durch Maßnahmen wie höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich, Streichung von fossilen Gasheizungen aus der Förderung inkl. Verbot ab 2025 sowie ein sofortiges Verbot für Ölheizungen voranbringen. Für den Fernwärmebereich fordert die DUH zudem u.a. ein Verbot der fossilen KWK und mehr Anreize für einen höheren Anteil von erneuerbaren Energien. Für den Industriesektor sieht die DUH eine schnellere Genehmigung von Vorhaben vor, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind.

DUH weitet juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz aus

Die DUH setzt mit der aktuellen Klage ihre Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

Quelle: IWR Online

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