18.08.2005, 15:27 Uhr

Änderung der Biomasse-Verordnung tritt heute in Kraft

Berlin - Einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt I (BGBl. Teil I Nr. 49 vom 17. August 2005 Seite 2419) tritt heute am 18. August 2005 die 1. Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung in Kraft. Die Biomasseverordnung regelt für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelung für Strom aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden. Notwendig geworden war die Anpassung auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rechtslage bei der Entsorgung tierischer Nebenprodukte. Die Änderung betrifft ausschließlich § 3 Nr. 9 der Biomasseverordnung.
Bisher erfolgte an dieser Stelle ein Bezug aus das inzwischen außer Kraft getretene Tierkörperbeseitigungsgesetz, nun werden die Biomasseeigenschaften tierischer Nebenprodukte an den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1774/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten festgemacht, so das Bundesumweltministerium. Die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung bestimmter tierischer Nebenprodukte als Biomasse bleibe dabei unverändert.

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Quelle: iwr/18.08.05/