06.10.2014, 08:33 Uhr

Atommüll: E.ON klagt gegen Gorleben-Betriebsplan

Berlin / Hannover – Wichtiger Bestandteil der unendlichen Suche nach einem Atommüll-Endlager ist der Umgang mit dem Standort Gorleben in Niedersachen. Um die vielzitierte „weiße Landkarte“ bei einer neuen Suche sicherzustellen, soll im Schacht Gorleben nicht weiter erkundet werden. E.ON klagt und fordert eine finanzielle Entschädigung, die Politik ist empört.

Das niedersächsische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium haben einen neuen Hauptbetriebsplan für den Salzstock in Gorleben vorgelegt, dessen Eckpunkte bekanntgegeben wurden. Jetzt fordert der Betreiber E.ON einen finanziellen Ausgleich, was bei den politisch Verantwortlichen auf Unverständnis stößt.

Neuer Hauptbetriebsplan für Gorleben zur Prüfung vorgelegt

Das Bundesamt für Strahlenschutz(BfS) hat seinen neuen Hauptbetriebsplan für den Salzstock Gorleben zur Prüfung an das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie weitergegeben. Durch das Einreichen des neuen Hauptbetriebsplans durch das BfS wird der bisherige Plan ungültig. Da der neue Hauptbetriebsplan erst am 29. September zur Prüfung an das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie(LBEG) eingereicht wurde, wird durch das LBEG eine befristete bergrechtliche Verfügung erlassen, um im neuen Hauptbetriebsplan vorgesehene Arbeiten schon vor der förmlichen Zulassung auszuführen.

Erkundungsbereich 1 wird beendet - keine Besucher mehr

Der neue Hauptbetriebsplan des Salzstocks Gorleben sieht bestimmte Arbeiten vor, um das Bergwerk in den langfristigen Offenhaltungsbetrieb zu überführen. Demzufolge soll der Erkundungsbereich 1 außer Betrieb genommen werden. Dabei sollen alle Anlagen, Komponenten und Systeme aus diesem Erkundungsbereich entfernt werden. Danach wird der Erkundungsbereich 1 abgesperrt. Lediglich die zwei Schächte sowie eine begehbare Verbindung werden weiter betrieben. Dies erfolgt aus bergbaulichen infrastrukturellen Anforderungen für Frischluft und Rettungswege. Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut. Die Arbeiten erstrecken sich etwa über zwei Jahre. Besucherbefahrungen des Salzstocks im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen nicht mehr durchgeführt werden.

Ergebnisoffene Suche nach Endlager in alle Richtungen - E.ON klagt auf Entschädigung

Der Antrag des neuen Hauptbetriebsplans sollte ein weiteres Signal dafür sein, dass die Standortsuche für hochradioaktive Abfälle ergebnisoffen und ohne Vorfestlegung erfolgt. E.ON hat Medienberichten zufolge eine Klage gegen die Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingereicht. Durch die Schließung des Standortes Gorleben würden für die Lagerung des radioaktiven Abfalls in der Nähe der Atomkraftwerke, wie nach dem Atomgesetz vorgesehen, Zusatzkosten im unteren dreistelligen Millionenbereich anfallen. Wie die Welt schreibt, argumentiert der Betreiber, dass der Ausschluss Gorlebens aus rein politischen Motiven erfolgt sei. Daher müsse der Staat auch die finanzielle Verantwortung tragen.

Kritik der Politik an E.ON: Erst mitverhandeln, dann klagen

Die Klage von E.ON ruft seinerseits den niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) auf den Plan. Seine Kritik: „Die Abfallverursacher stellen Gesetze infrage, die von großen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat getragen werden." Offenbar hätten Verantwortliche der kartellartig auftretenden Energieversorger noch nicht genug „Schmerzensgeld für die Fehler der Vergangenheit" bezahlt, so Wenzel.

Ute Voigt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zeigt ebenfalls Unverständnis: „Die Verbände – auch E.ON - sitzen als Vertreter der Zivilgesellschaft in der Endlagerkommission mit am Tisch. Politische Differenzen müssen dort diskutiert und ausgetragen werden. Wer vor Gericht zieht, verabschiedet sich vom gesellschaftspolitischen Konsens.“

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