24.04.2014, 17:23 Uhr

Biogasbranche: EEG-Kabinettsentwurf gefährdet über 1.000 Biogasanlagen

Freising - Entgegen den Aussagen der Bundesregierung dürfen Biogasanlagen-Betreiber in Deutschland nicht mit einem gesicherten Schutz ihres Bestandes rechnen. Zu diesem Ergebnis kommt der Fachverband Biogas e.V. bei seiner Auswertung des Kabinettsentwurfs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Über 1.000 Biogasanlagen in Deutschland seien durch die Pläne der Regierung in ihrer Existenz bedroht.

Vor allem bei der Einführung der Höchstbemessungsgrenze sieht der Fachverband einen massiven Eingriff in den Bestandschutz. Ganz anders als in den offiziellen Aussagen der Bundesregierung, nach denen die Sicherheit bestehender Anlagen garantiert sei, hat eine aktuelle Umfrage unter den Mitgliedern ergeben, dass zahlreiche Betreiber von Biogasanlagen ihre bereits getätigte Finanzierung in Gefahr sehen.

Bemessungsgrundlage nach neuem EEG-Vorschlag nicht flexibel

Die erwähnte Höchstbemessungsgrenze ergibt sich aus der maximalen Stromerzeugung in einem der vergangenen Kalenderjahre geteilt durch die Jahresstundenzahl (8.760). Die daraus errechnete Leistung der Anlage gilt als Basis für deren weiteren Betrieb. Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei allerdings nicht, auf welche tatsächliche Leistung das Konzept der Anlage ausgelegt ist: Betreibern, die erst in den vergangenen beiden Jahren erweitert haben, war es nicht möglich, die volle Jahresstromproduktion zu erreichen. Diese würden nun auf eine zu niedrige Bemessungsleistung fixiert und könnten die ursprünglich vorgesehene Zielleistung nicht mehr erreichen. So könnten auch bereits abgeschlossene Wärmeverträge nicht erfüllt werden. Betreiber, die schon in eine Erweiterung investiert haben, stehen vor massiven Problemen.

Anlagenbetreiber in Aufruhr

„Pro Anlage sprechen wir hier von Investitionen bis zu einer Million Euro“, erklärt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Stefan Rauh. Bislang hätten etwa 300 Betreiber und damit zehn Prozent der angeschriebenen Mitglieder auf die Umfrage reagiert. „Hochgerechnet auf den Bestand von 7.800 Anlagen kann man davon ausgehen, dass über 1.000 Biogasanlagen in Deutschland durch den aktuellen Kabinettsentwurf in ihrer Existenz bedroht sind“, so Rauh.

Darüber hinaus würde der Kabinettsentwurf auch zahlreiche Landwirte ruinieren, die bereits in den Neubau einer Anlage investiert haben, aber weder zum Stichtag 23.01.2014 eine Genehmigung vorliegen hatten noch zum 31.07.2014 in Betrieb gehen können. „Von der Planung bis zur Inbetriebnahme einer Biogasanlage vergehen bis zu anderthalb Jahre. Wer in den letzten Monaten Geld in die Hand genommen hat, um eine Neuanlage zu bauen, und die kurzfristigen Stichtage nicht einhalten kann, steht vor dem Ruin“, erklärt der Verbands-Geschäftsführer.

Über einer Milliarde Euro werden in den Sand gesetzt

„Wir sprechen von hochgerechtet mehr als einer Milliarde Euro, die mit dem jetzigen EEG-Entwurf in den Sand gesetzt würde“, mahnt Rauh. „Das sind wertvolle Investitionen in den ländlichen Raum, die unweigerlich verloren gingen.“

Der Fachverband Biogas e.V. fordert daher dringend, den versprochen Vertrauensschutz für geplante und in Bau befindliche Neuanlagen sowie für Bestandsanlagen zu gewährleisten. Dazu muss sowohl die Stichtagsregelung abgeändert als auch die Regelung der Höchstbemessungsgrenze grundsätzlich überdacht werden. Bis Ende dieses Jahres fertiggestellte Neuanlagen sollten grundsätzlich in das EEG 2012 fallen, sofern sie bis zum 31.07.2014 eine Genehmigung beantragt haben. Genauso müssen bis zum 31.07.2014 getätigte Investition in Bestandsanlagen bei der Ermittlung der Höchstbemessungsleistung berücksichtigt werden.

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