BMWi legt Entwurf zum Mieterstromgesetz vor
Berlin/Münster – Das BMWi hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vorgelegt. Eigentlich sollte das Thema nur in einer Verordnung behandelt werden, nun erhält es ein eigenes Gesetz.
Die Bundesregierung will Mieter stärker als bisher an der Energiewende beteiligen und dazu Möglichkeiten schaffen, wie sie lokal erzeugten Strom aus Photovoltaik(PV)-Anlagen nutzen können. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nun den Entwurf für ein eigenes Gesetz vorgelegt.
Mieterstrom aus Solaranlagen erhält eine Sondervergütung
Bei einer direkten Lieferung von Strom an Mieter im Haus entfallen bereits heute alle Steuern sowie die Netzentgelte, dennoch sind solche Modelle noch nicht immer wirtschaftlich. Mit dem neuen Gesetz erhält zukünftig auch Mieterstrom aus Solaranlagen eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Solarstrom wird dazu künftig auch dann vergütet, wenn er ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung direkt an Letztverbraucher in dem Wohngebäude mit der Solaranlage geliefert und vom Mieter verbraucht wird. Die EEG-Umlage wird auch auf den Mieterstrom weiterhin fällig.
Wie bei der Einspeisung des Stroms in das Netz der allgemeinen Versorgung, erfolgt die Vergütung dabei je Kilowattstunde (kWh). Dabei wird die Vergütungsdegression aus der bisherigen EEG-Vergütung übertragen. Anders als bei eingespeistem Strom erhält der Betreiber einer Solaranlage jedoch nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch einen Erlös aus dem Verkauf seines Stroms an die Mieter. Daher werden von der Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom 8,5 Cent je kWh abgezogen. Die Mieter sollen dabei frei zwischen dem Bezug von Mieterstrom oder dem Bezug von einem anderen Stromanbieter wechseln können. Miet- und Mieterstromvertrag sind daher als getrennte Verträge angelegt und Mieterstromverträge auf ein Jahr Laufzeit begrenzt.
Bundesregierung hofft auf steigenden Solarzubau
Mit dem Gesetz soll insbesondere der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden gefördert werden. Der Solarausbau hat in den letzten drei Jahren das Ziel der Bundesregierung von jährlich etwa 2.500 Megawatt (MW) deutlich verfehlt. Der über Mieterstrom geförderte Zubau wird dabei auf 500 MW jährlich begrenzt.
Ursprünglich sollte das Thema Mieterstrom in einer Verordnung auf Basis des EEG 2017 geregelt werden. Dies ist jedoch nicht direkt möglich, da eine direkte Förderung von Mieterstrom eine Anpassung des EEG erfordert hätte. Diese Problematik will das Ministerium mit einem eigenen Mieterstromgesetz umgehen. Der Gesetzesentwurf befindet sich nun in der Länder- und Verbändeanhörung und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Quelle: IWR Online
© IWR, 2017