BNetzA-Ausschreibung für PV-Gebäudeanlagen deutlich überzeichnet - erste Biomethan-Ausschreibung unterzeichnet
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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen für Solarenergie auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden (Solarausschreibungen des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 bekanntgegeben. Veröffentlicht wurden zum 1. Dezember 2021 auch die Zuschläge für Biomethananlagen.
Die zweite Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Zweites Segment), an der Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt (kW) teilnehmen können, war wieder deutlich überzeichnet. Der Großteil der Zuschläge ging nach Sachsen-Anhalt, die Vergütungssätze liegen im Mittel bei rd. 7,4 ct/kWh und damit deutlich über dem Niveau der ersten Ausschreibung des zweiten Segments. Erstmals hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt, die leicht unterzeichnet war.
Solarausschreibung um mehr als 80 MW überzeichnet - 38 Gebote wegen Formfehlern ausgeschlossen
Die zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung von mehr als 300 kW zum 1. Dezember 2021 war wie die erste Runde (Gebotstermin 1. Juni 2021) deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 Megawatt (MW) wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 233 MW eingereicht. Davon konnten 136 Gebote mit 154 MW bezuschlagt werden. 38 Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichen von 5,70 ct/kWh bis 8,28 ct/kWh (Vorrunde: 5,35 ct/kWh bis 7,89 ct/kWh). Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 7,43 ct/kWh und ist damit im Vergleich zur Vorrunde (6,88 ct/kWh) deutlich gestiegen.
Regional betrachtet verteilen sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Sachsen-Anhalt (34 MW verteilt auf 25 Zuschläge), Brandenburg (22 MW verteilt auf 32 Zuschläge) und Niedersachsen (25 MW verteilt auf 16 Zuschläge).
BNetzA führt Ausschreibung für Biomethananlagen zum ersten Mal durch
Erstmalig hat die BNetzA eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt. Bei dem Ausschreibungsverfahren können Gebote für neue Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 kW bis 20 MW eingereicht werden. Die Ausschreibungsmodalitäten entsprechen in weiten Teilen denen der Biomasseausschreibung, wobei jedoch Bestandsanlagen von der Teilnahme an der Biomethanausschreibung ausgeschlossen sind.
Zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 wurden bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW 21 Gebote mit einem Volumen von 148 MW eingereicht. Damit ergab sich lediglich eine leichte Unterzeichnung. Alle eingereichten Gebote konnten bezuschlagt werden, kein Gebot musste ausgeschlossen werden.
Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichen von 16,88 ct/kWh bis 18,98 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 17,84 ct/kWh.
Nächste Ausschreibungen: PV-Anlagen zweites Segment zum 1. April 2022, Biomethanlagen zum 1. Oktober 2022
Die nächsten Ausschreibungsrunden finden für Solaranlagen des zweiten Segments zum Gebotstermin 1. April 2022 und für Biomethananlagen 1. Oktober 2022 statt. Ab der nächsten Runde für Solaranlagen des zweiten Segments kommen neue gesetzliche Regelungen zur Anwendung, die das Verfahren für die Bieter deutlich vereinfachen und das Risiko von Projektverzögerungen reduzieren sollen. Nähere Informationen dazu will die BNetzA in Kürze auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Quelle: IWR Online
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