07.05.2024, 11:46 Uhr

BNetzA gibt Netzreservebedarf für nächstes Winterhalbjahr bekannt


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Bonn - Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hatten der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 11. März 2024 ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Bundesoberbehörde hat die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2024/2025 jetzt bestätigt, in der sich auch die Fortschritte beim Netzausbau widerspiegeln.

Um die die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit auch in kritischen Situationen zu gewährleisten, setzen die ÜNB im Bedarfsfall gezielt Kraftwerke zum Redispatch ein und wirken so drohenden Leitungsüberlastungen entgegen. Sind gesicherte, marktbasierte Kraftwerkskapazitäten zur Durchführung von Redispatchmaßnahmen nicht in ausreichendem Maße vorhanden, greifen die ÜNB dabei auf Netzreservekraftwerke zurück. Diese Anlagen stehen den ÜNB zur Verfügung, da das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Möglichkeit vorsieht, Erzeugungsanlagen, die der Betreiber stillzulegen beabsichtigt, vorrübergehend in Betrieb zu halten, wenn dies zur Gewährleistung der Systemsicherheit erforderlich ist.

Netzreservebedarf 2024/2025: Nomineller Anstieg durch Rückkehr von Kraftwerken in Netzreserve

Die BNetzA hat den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 6.947 Megawatt für den Winter 2024/2025 bestätigt. Im vergangenen Winter wurden 2023/2024 wurden noch eine Reihe von Kraftwerken aus der Netzreserve aufgrund des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes am Markt eingesetzt. So sollte Erdgas im Bereich der Stromerzeugung eingespart werden. Durch den vorübergehenden Wechsel dieser Kraftwerke aus der Netzreserve in den Markt fiel der Bedarf im vergangenen Winter 2023/2024 mit 4.616 MW daher rechnerisch niedriger aus. Diese Kraftwerke konnten nun aber wieder aus dem Markt ausscheiden und in die Netzreserve zurückkehren. Nominell erhöht das den Reservebedarf.

Der Netzreservebedarf für den kommenden Winter 2024/2025 ist von den Rahmenbedingungen daher vor allem mit dem Winter 2022/2023 vergleichbar, der bei 8.264 MW lag. Grund für den niedrigeren Bedarf im Winter 2024/2025 ist, dass einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt werden konnten und eine konsequente Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen seit 1. Januar 2023 erfolgt. Dadurch verringert sich der Redispatchbedarf, für dessen Deckung die Netzreserve vorgehalten wird.

Ein Anteil des Netzreservebedarfs für den Winter 2024/2025 in Höhe von 5.580 Megawatt wird von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die verbleibenden 1.367 Megawatt über ausländische Kraftwerke gedeckt (2022: 1.424 Megawatt, 2023: 1.334 Megawatt). Die ÜNB fordern Kraftwerksbetreiber im Ausland daher dazu auf, ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Nach Fristende führen die ÜNB in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Vertragsverhandlungen.

"Der sichere Netzbetrieb im nächsten Winter ist gewährleistet. Der Reservebedarf fällt niedriger aus, weil einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt wurden. Dadurch sinkt der Redispatchbedarf, für den die Netzreserve vorgehalten wird. Alte Kohlekraftwerke werden nicht mehr für die Stromversorgung am Markt benötigt. Sie kommen nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn in einzelnen Stunden der Netzbetrieb dies erfordert", kommentiert BNetzA-Präsident Klaus Müller die erwartete Entwicklung für kommenden Winter.

Prognose: Netzreservebedarf im Winter 2026/2027 steigt auf über 9.000 MW

Ergänzend zum bevorstehenden Winter wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2026/2027 beträgt der Netzreservebedarf 9.202 MW. Als Gründe für den Anstieg nennt die BNetzA einen zu erwartenden Wiederanstieg des Stromverbrauchs und die europäisch vorgegebene Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Zusammen mit dem Fortschritt beim Zubau von Windenergieanlagen im Norden Deutschlands und lastfernen großen PV-Freiflächenanlagen führt dies laut BNetzA dazu, dass die benötigte Elektrizität aufgrund der Verzögerungen beim Netzausbau noch nicht vollständig in die verbrauchsstarken Regionen transportiert werden kann.

Hintergrund Redispatch: Reserven für die Netzsicherheit

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden.

Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Dies Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber und außerhalb des Strommarktes eingesetzt.

Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und werden über die Netzentgelte refinanziert.

Quelle: IWR Online

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