18.10.2010, 16:43 Uhr

Bundesnetzagentur: EEG-Umlage nicht vollständig auf Verbraucher abwälzen

Bonn - Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben eine Erhöhung der EEG-Umlage im Jahr 2011 um rund 1,5 ct/kWh auf 3,53 ct/kWh bekannt gegeben. Für das Jahr 2010 beträgt die EEG-Umlage laut Bundesnetzagentur 2,047 ct/kWh. Nach Behördenangaben ist der Anstieg auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Hauptursache seien die Vergütungszahlungen unter anderem an Betreiber von Solaranlagen. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr ermittelt. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, die ordnungsgemäße Ermittlung der EEG-Umlage zu kontrollieren. Die ÜNB sind verpflichtet, den EEG-Strom an der Börse zu vermarkten. Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den EEG-Strom und den Einnahmen aus seiner Vermarktung an der Börse werden über die EEG-Umlage finanziert. Je niedriger das Börsenpreisniveau, desto größer ist die Differenz zu den EEG-Vergütungssätzen.

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur sollten die Verbraucher nicht in vollem Umfang mit der erhöhten EEG-Umlage belastet werden. Die zunehmende Menge an erneuerbarer Energie bewirke sinkende Großhandelspreise, da sukzessive teurere Kraftwerke aus dem Markt gedrängt würden. So seien trotz Konjunkturbelebung die Börsenpreise für langfristige Kontrakte gesunken. Bei vielen Stromanbietern, die längerfristig eingekauft hätten, spiegelten sich die hohen Preisspitzen vom Frühjahr und Sommer 2008 in den Endkundenpreisen für 2010 wider. Diese Preisspitzen dürften für die Kalkulation der Strompreise 2011 aber nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur müsste der Beschaffungskostenanteil bei den Haushaltskunden 2011 durchschnittlich um etwa einen halben Cent pro Kilowattstunde sinken.

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