Bundesnetzagentur startet erste EEG-Ausschreibung 2017
Bonn – Gerade erst hat die Bundesnetzagentur die letzte Pilot-Ausschreibung für Freiflächen-PV-Anlagen beendet, da gibt die Behörde bereits den Start der ersten Ausschreibung nach dem neuen EEG 2017 bekannt. Dabei soll der Prozess von den Erfahrungen der Pilot-Ausschreibungen profitieren.
Erst am vergangenen Donnerstag (08.12.2016) hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der sechsten und letzten Photovoltaik(PV)-Freiflächenausschreibung nach der Freiflächenausschreibungsverordnung bekanntgegeben. Nun startet ist die erste Ausschreibung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2017.
Solar-Ausschreibung: Erste Ausschreibung nach dem EEG 2017
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde nach dem EEG 2017 eröffnet. Sie bezieht sich auf alle Solaranlagen ab einer installierten Leistung von 750 Kilowatt (kW). Nach den neuen Regeln können sich an den Ausschreibungen im nächsten Jahr Investoren mit Projekten aus den Bereichen PV-Freiflächenanlagen sowie Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen bewerben.
Erfahrungen der Pilotausschreibungen vereinfachen Ausschreibungen
Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 1. Februar 2017 abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot 8,91 Cent/kWh. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. „Unsere Erfahrungen sind in den Gesetzgebungsprozess zum EEG 2017 eingeflossen und haben zu einer Vereinfachung der Verfahren für die Bieter geführt“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Gebote bis zum 1. Februar 2017 möglich
Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 1. Februar 2017 abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot 8,91 Cent/kWh. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag, solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht.
Über die EEG-Ausschreibungen
Die Vergütungszahlungen werden für größere EE-Anlagen nach dem neuen EEG 2017 grundsätzlich nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern per Ausschreibung vergeben. Mit den PV-Freiflächenanlagen wurde dieser Mechanismus über fast zwei Jahre erprobt.
Bei den bisherigen EEG-Ausschreibungen war die durchschnittliche Vergütung stetig gesunken. Kritiker bemängeln u.a. eine große Verzögerung zwischen Ausschreibung und Realisierung der Projekte. Von den bis Oktober 740 Megawatt (MW) Solar-Leistung sind erst 21 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 121,3 MW realisiert (IWR-Auswertung Oktober, Datenstand September 2016).
Quelle: IWR Online
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