Bundesregierung bremst Großbatteriespeicher aus - Verbände sehen Ausbauziele gefährdet

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Berlin – Die Bundesregierung plant, Großbatteriespeicher aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) herauszunehmen. Angesichts des starken Antragsanstiegs soll das Verfahren entlastet werden. Während der BDEW den Schritt grundsätzlich begrüßt, kritisieren BEE und BNE den vorgesehenen Übergangsmechanismus der Bundesregierung und sehen großen Klärungsbedarf bei den künftigen Anschlussregeln.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Entwurf zur Änderung der KraftNAV in die Verbändebeteiligung gegeben. Demnach ist es unter anderem geplant, dass Großbatteriespeicher ab 100 MW nicht mehr unter die Verordnung fallen. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der großen Zahl an Netzanschlussanträgen für Batteriespeicher. BEE und BNE warnen vor Unsicherheit und fehlenden Übergangsregeln, sollten Speicher ohne neues Verfahren aus der KraftNAV fallen.
BMWE reagiert auf stark gestiegene Anschlussanfragen
Mit der geplanten Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung setzt das BMWE auf eine schnelle Entlastung der Netze: Großbatteriespeicher sollen künftig nicht mehr unter die KraftNAV fallen. Hintergrund ist ein massiver Anstieg an Anschlussbegehren. Eine vom BDEW ausgewertete Umfrage unter Übertragungsnetzbetreibern und 17 großen Verteilnetzbetreibern zeigt Anträge für Großbatteriespeicher ab 1 MW mit einer Gesamtleistung von mehr als 720 GW. Bereits zugesagte Anschlüsse summieren sich auf mindestens 78 GW - mehr als die im Netzentwicklungsplan 2037/2045 projizierten Kapazitäten.
Die Größenordnung verdeutliche den Handlungsdruck, heißt es aus dem BMWE. Netzkapazitäten in hohen und mittleren Spannungsebenen seien angesichts konkurrierender Bedarfe - etwa von Rechenzentren, Industrie, Ladeinfrastruktur und Großwärmepumpen - ein knappes Gut. Durch den Ausschluss großer Speicher aus der KraftNAV will das Ministerium ein Verfahren entlasten, das ursprünglich für Kraftwerke konzipiert wurde und nun von Batteriespeicheranträgen dominiert wird.
BDEW: Unterstützung für schnelle KraftNAV-Anpassung - aber tiefere Reform nötig
Der BDEW bewertet die geplante Herausnahme großer Speicher grundsätzlich positiv. „Die Netzanschlussbegehren für Großbatteriespeicher sind so stark gestiegen, dass es hier neuer Regeln bedarf“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Speicher seien unverzichtbar, müssten sich aber „in das Gesamtsystem einfügen“. Angesichts der Netzknappheit brauche es dringend „politische und regulatorische Weichenstellungen“.
Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass Großbatteriespeicher ab 100 MW aus der KraftNAV herausgenommen werden sollen, während Pumpspeicherkraftwerke weiter in den Anwendungsbereich fallen. Andreae verweist jedoch auf strukturelle Herausforderungen: Das bislang geltende First-come-first-served-Verfahren sei unter Knappheitsbedingungen nicht geeignet. Künftig sollten Kapazitäten „nach volkswirtschaftlichen Kriterien effizient vergeben“ werden, ergänzt durch Mechanismen wie Überbauung, flexible Anschlussvereinbarungen oder Reservierungsmodelle. Der BDEW erarbeitet dafür eigene Vorschläge.
BEE: Herausnahme ohne Neues Verfahren erhöht Unsicherheit
Der BEE teilt die Analyse, dass das Antragsvolumen die im Netzentwicklungsplan vorgesehenen Kapazitäten deutlich übersteigt, und stimmt der Einschätzung zu, dass Batteriespeicher keine Erzeugungsanlagen sind und daher nicht optimal in die KraftNAV passen. Der Verband lehnt jedoch eine sofortige Herausnahme der Speicher ab, solange kein neues Verfahren für den Netzanschluss definiert ist. Aus Sicht des BEE müssen Verfahren transparent, standardisiert und diskriminierungsfrei bleiben. Ohne funktionierenden Ersatzmechanismus könnten Unsicherheiten entstehen und die Realisierung bereits weit entwickelter Projekte gefährdet werden. Der BEE kritisiert zudem die sehr kurze Konsultationsfrist von 24 Stunden.
BNE: Kritik an Vorgehen – fehlende Übergangsregeln und Risiken für Investitionen
Der BNE sieht im vorgeschlagenen Vorgehen des BMWE eine unzureichende und potenziell kontraproduktive Lösung. Durch die Herausnahme der Speicher aus der KraftNAV würden Anträge verstärkt auf die Verteilnetzebene verlagert, wo weniger standardisierte Verfahren gelten. Ohne klare Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz könne dies die Planungs- und Investitionssicherheit beeinträchtigen.
Besonders kritisch bewertet der Verband das Fehlen von Übergangs- und Bestandsschutzregelungen. Projekte mit finaler Investitionsentscheidung oder hohem Reifegrad könnten dadurch erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt sein. Zudem verweist der BNE auf die Rolle großer Batteriespeicher bei System- und Netzdienstleistungen wie Spannungsstabilisierung oder Momentanreserve. Eine Änderung ohne Übergangsmechanismen könne dazu führen, dass Netzbetreiber stattdessen eigene Anlagen errichten müssten, obwohl Batteriespeicher solche Aufgaben grundsätzlich marktseitig übernehmen könnten.
Quelle: IWR Online
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