01.08.2023, 15:18 Uhr

Bundesregierung und EU Kommission einigen sich bei Errichtung von Wasserstoffkraftwerken


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Berlin - Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der EU-Kommission wichtige Fortschritte über den Förderrahmen für Wasserstoffkraftwerke erzielt. Geplant sind als nächste Verfahrensschritte nun eine Konsultationsphase und parallel dazu ein förmliches Beihilfeverfahren bei der Kommission.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Europäische Kommission haben eine wichtige Einigung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erzielt. Diese bildet auch den Rahmen für die nationale Kraftwerksstrategie des BMWK und gibt den Rahmen vor, in dem sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um den beihilfe- und energierechtlichen Vorschriften auf europäischer Ebene zu entsprechen. Die Bundesregierung plant auf dieser Grundlage die Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken mit einer Leistung von bis zu 23.800 MW (23,8 GW).

Bundesregierung und EU-Kommission einigen sich - Rahmen für Kraftwerksstrategie steht

Die zwischen BMWK und EU Kommission erzielten Fortschritte sind ein erster wichtiger Schritt zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Damit haben Bundesregierung und Kommission die Leitplanken abgesteckt, innerhalb derer sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um dem europäischen Beihilfe- und Energierecht zu entsprechen. Die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses sei wichtig gewesen, um die Konsultation möglichst effizient vorzubereiten und erste Fragen zur formalen Bewertung der staatlichen Beihilfe frühzeitig zu klären, so das BMWK.

In der nach der Sommerpause beginnenden Konsultationsphase werde es dann vor allem darum gehen, den Akteuren, d.h. den betroffenen Verbänden sowie den Herstellern und Betreibern von Kraftwerken, Infrastrukturen und Elektrolyseuren die Möglichkeit zu geben, sich zu den Auswirkungen auf den Wettbewerb und zur Erforderlichkeit, Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen zu äußern. Während der Konsultationsphase soll dann auch das Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission fortgesetzt werden.

„Die Hauptpfeiler zur Dekarbonisierung sind erneuerbare Energien, Flexibilität im System und Speicherung, aber für einige Stunden des Jahres auch steuerbare Kraftwerke. Die Umstellung und Dekarbonisierung des fossilen Kraftwerksparks ist daher der nächste wichtige Schritt. Und es ist deshalb umso wichtiger, dass wir den Rahmen für Wasserstoffkraftwerke mit der Europäischen Kommission abgesteckt haben“, begrüßt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die von Kommission und Bundesregierung erzielten Fortschritte.

Die Einigung mit der Kommission gilt für Ausschreibungen in den drei Segmenten Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke (Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke (Konzepte mit wasserstoffbasierten Stromspeichern) sowie H2-Ready-Kraftwerke mit Wasserstoff-Umstiegspflicht bis 2035.

Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke (§ 39p EEG)

Im Segment Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke (§ 39p EEG) sollen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff ausgeschrieben werden. Dieses Konzept zielt auf Standorte ab, an denen eine Anbindung an eine Infrastruktur, wie einen großen Wasserstoff- oder Ammoniakspeicher, an ein regionales Netz oder einen Wasserstoff-Cluster oder eine Importmöglichkeit für Wasserstoff oder Ammoniak, vergleichsweise früh gegeben ist. Gegenstand der Förderung ist hier die Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff, sobald das Kraftwerk in Betrieb genommen wird. Für die Jahre 2024 bis 2028 ist ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 4.400 MW (4,4 GW) vorgesehen. Das Programm ist offen für neue Projekte und die Umrüstung bestehender erdgasbasierter Kraftwerke.

Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke (§ 39o EEG)

In dieser Kategorie ist die Unterstützung von innovativen Konzepten mit wasserstoffbasierten Stromspeichern vorgesehen. Dabei soll die gesamte Wasserstoffkette von der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zur Elektrolyse, Speicherung und Rückverstromung des erzeugten Wasserstoffs entwickelt und getestet werden. Das Gesamtsystem kombiniert daher Wind- und PV-Anlagen mit einem wasserstoffbasierten Stromspeicher (Elektrolyseur, lokaler Wasserstoffspeicher und Wasserstoffkraftwerk). Insgesamt ist ein Ausschreibungsvolumen von 4.400 MW (4,4 GW) geplant. Das Ausschreibungsvolumen bezieht sich dabei auf die Leistung der Wasserstoffkraftwerke.

H2-Ready-Kraftwerke / konvertierbare Kraftwerke mit Wasserstoff-Umstiegspflicht bis 2035

Im dritten Segment stehen neue oder bestehende Kraftwerke auf der Agenda, die zunächst für einen klar begrenzten Zeitraum mit Erdgas betrieben werden und im Hinblick auf die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks bis spätestens 2035 auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden müssen. In diesem Maßnahmenbereich sollen bis zu 15.000 MW (15 GW) Kraftwerkskapazität angesprochen werden. Davon sollen in den Jahren 2024 bis 2026 insgesamt 10.000 MW (10 GW) ausgeschrieben werden, wovon bis zu 6.000 MW (6 GW) für neue Kraftwerke reserviert werden können, der Rest entfällt auf die Umrüstung bestehender Kraftwerke auf Wasserstoffbetrieb. Nach einer Evaluierungsphase können dann nach 2026 auch die verbleibenden 5.000 MW (5 GW) ausgeschrieben werden.

Quelle: IWR Online

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