22.09.2004, 15:52 Uhr

Emissionshandel: Bundesrepublik ruft Europäisches Gericht an

Berlin - Die Bundesregierung hat beim Europäischen Gericht in Luxemburg ihre angekündigte Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Dabei geht es um eine Klausel im deutschen Zuteilungsgesetz (ZuG), mit der die Bundesregierung Überallokation und Missbrauch verhindern will. Die EU-Kommission hatte diese Missbrauchsklausel Anfang Juli beanstandet und es der Bundesregierung untersagt, überschüssige Zertifikate einzuziehen, wenn sich etwa die ursprünglichen Angaben eines Anlagenbetreibers als unzutreffend erweisen. Mit der Klage will die Bundesregierung ihre Rechtsposition wahren, betont aber zugleich ihr Interesse an einer Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungswege.
Die Bundesregierung will erreichen, dass sie im Falle von Überallokation und Missbrauch überschüssige Zertifikate einziehen kann. Es geht ihr nicht um eine nachträgliche Ausgabe von zusätzlichen Zertifikaten. Deutschland hat durch Gesetz geregelt, dass die Obergrenze von 495 Mio. Tonnen CO2 nicht überschritten werden kann.
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