EU gibt grünes Licht für KWK und abschaltbare Lasten
Berlin - Die Europäische Kommission hat heute zwei wichtige Bausteine zur Umsetzung der Energiewende beihilferechtlich freigegeben. Es geht um die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und die Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Nach über einem Jahr intensiver Gespräche hat die Europäische Kommission heute die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nach dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) genehmigt. Das neue KWKG ist bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten, doch bei den Förderungen handelt es sich nach Ansicht der Kommission um eine staatliche Beihilfe. Das hat Konsequenzen.
Gabriel: Rechtssicherheit für Förderung von KWK-Anlagen
Staatliche Beihilfen dürfen erst ausgezahlt werden, wenn sie vorher von der Europäischen Kommission genehmigt wurden. Mit der Genehmigung kann die KWK-Förderung nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 gezahlt werden. Das für die Abwicklung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird in Kürze mit dem Versand der Förderbescheide beginnen, sobald in die inhaltliche Prüfung der Genehmigung abgeschlossen ist.
Sigmar Gabriel (SPD) kommentiert: "Wir haben uns in Brüssel lange und nachdrücklich für unser Gesetz eingesetzt und konnten schließlich gemeinsam mit der Europäischen Kommission alle offenen Fragen klären. Jetzt kann die Förderung von KWK-Anlagen nach dem neuen KWKG endlich starten. Es ist ein gutes Signal, dass in diesem wichtigen Bereich für die nächsten Jahre Rechtssicherheit geschaffen wurde. Wir konnten zudem erreichen, dass für die Betreiber von KWK-Anlagen eine lückenlose Förderung garantiert ist. Diese kann jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 gezahlt werden."
Ab 2017: Ausschreibungen für mittelgroße KWK-Anlagen
Die wichtigste Neuerung betrifft mittelgroße Anlagen (1-50 MW elektrische Nennleistung), deren Förderung zukünftig ausgeschrieben wird. Die erforderliche Verordnung zur Umsetzung der Ausschreibung wird 2017 erlassen. Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18.
Gleichzeitig mit der heutigen Genehmigung des KWKG hat die Europäische Kommission wie erwartet angekündigt, die Regelungen zur Reduzierung der KWKG-Umlage für große Stromverbraucher näher zu prüfen. Die Bundesregierung geht aber auch hier am Ende von einer positiven Entscheidung aus.
Abschaltbare Stromlasten: Verträge mit industriellen Großverbrauchern möglich
Heute hat die Europäische Kommission ebenfalls bestätigt, dass auch die Neufassung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) mit den europäischen Beihilferegeln vereinbar ist. Sie ermöglicht es den Übertragungsnetzbetreibern, Verträge mit industriellen Großverbrauchern abzuschließen, die den Stromverbrauch kurzzeitig reduzieren können (abschaltbare Lasten). Damit dient sie als flexibles Instrument für Notfälle der Unterfrequenz im Netz, für den Systembilanzausgleich und für die Engpassentlastung. Die neue Fassung der AbLaV ist am 1. Oktober in Kraft getreten.
Quelle: IWR Online
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