19.05.2004, 13:54 Uhr

EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau

Brüssel - Die Europäische Kommission erhebt ihrer heutigen Entscheidung zufolge keine Einwände gegen das Beihilfepaket von 3 Milliarden EUR, das Deutschland für 2004 für seinen Steinkohlenbergbau vorgesehen hat. Die Beihilfen sind mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes vereinbar. Die für 2004 vorgesehenen Beihilfen belaufen sich auf insgesamt 3,0406 Mrd. EUR. Darin enthalten sind:
1. Beihilfen für die Rücknahme der Fördertätigkeit: 413,9 Mio.
2. Produktionsbeihilfen: 2,0453 Mrd.
3. Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Belastungen: 557,4 Mio.
4. Bergmannsprämie: 24 Mio.
Über die Beihilfen zur Rücknahme der Fördertätigkeit soll die Differenz zwischen den Produktionskosten und den Verkaufspreisen gedeckt werden. Die Bergwerke, denen diese Beihilfen gewährt werden, fallen unter einen Stilllegungsplan.
Beihilfen für die laufende Produktion umfassen Beihilfen für den Zugang zu den Steinkohlevorkommen und sind als Unterstützung für den Bergwerksbetrieb bestimmt. Die staatliche Förderung konzentriert sich auf gezielte Maßnahmen zur Senkung der Produktionskosten und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Steinkohle. Diese Beihilfen sollten degressiv sein.
Beihilfen für außergewöhnliche Belastungen sollen Kosten decken, die durch die Rationalisierung und Restrukturierung des Steinkohlenbergbaus entstehen bzw. entstanden und nicht mit der laufenden Produktion verbunden sind. Begünstigte der Beihilfen sind die Bergbauunternehmen RAG AG (3,0345 Mrd. EUR), Dr. A. Schaefer Bergbau GmbH (1 Mio. EUR) und Bergwerksgesellschaft Merchweiler mbH (5,1 Mio. EUR).
Am 5. Mai 2003 genehmigte die Kommission einen Restrukturierungsplan für den deutschen Steinkohlenbergbau. Dieser enthält detaillierte Angaben für den Zeitraum 2003-2005 und sieht eine stufenweise Reduzierung der Beihilfen für den deutschen Steinkohlenbergbau vor, die mit einer stetigen Rücknahme der Fördertätigkeit einhergehen wird. Die vorgesehenen Beihilfen sind rückläufig. Die für 2004 geplanten Beihilfen stehen im Einklang mit dem Restrukturierungsplan und den darin festgelegten Beihilfenobergrenzen.
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die vorgesehenen Beihilfen mit der Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau und somit mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes vereinbar sind.
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