Habeck setzt Bundesnetzagentur als Treuhänderin für Gazprom Germania ein
© BMWK / Andreas Mertens
Berlin - Am Freitag hat die russische Gazprom bekannt gegeben, ihre Anteile an der deutschen Tochter an andere Unternehmen abzugeben. Daher hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen, Gazprom Germania unter Staatskontrolle zu stellen. Der Schritt sei zwingend notwendig und diene der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, so Wirtschaftsminister Robert Habeck.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die BNetzA als Treuhänderin für die Gazprom Germania Gruppe ein. Die entsprechende Anordnung wurde gestern (04.04.2022) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hintergrund sind Berichte über den unrechtmäßigen Verkauf der Gazprom Germania GmbH durch den russischen Gaskonzern an zwei russische Firmen und die Ankündigung der Liquidation der deutschen Gazprom Tochter.
Kontrolle von Gazprom Germania durch BNetzA als Schutz vor Willkür des Kremls
Die unklaren Rechtsverhältnisse, Verstöße gegen die Meldepflicht und die Ankündigung der Liquidierung der Gazprom Germania haben die Bundesregierung dazu veranlasst, ein Investitionsprüfungsverfahren durchzuführen und die BNetzA für eine Übergangszeit bis zum 30. September 2022 als Treuhänderin für die deutsche Gesellschaft des russischen Staatskonzerns einzusetzen. So sei sichergestellt, dass das Prüfrecht effektiv ausgeübt werden kann und keine vollendeten, gesetzeswidrigen Fakten geschaffen werden.
Die Gazprom Germania GmbH betreibt in Deutschland kritische Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung. „Die Bundesregierung tut das Notwendige, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählt auch, dass wir Energieinfrastrukturen in Deutschland nicht willkürlichen Entscheidungen des Kremls aussetzen. Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Geschäfte in Deutschland muss gesichert sein. Das ist auch wichtig, damit die Versorgung in europäischen Partnerländern funktioniert“, so Habeck. Die Versorgungssicherheit sei aktuell gewährleistet.
Die Treuhandverwaltung durch die BNetzA betrifft sämtliche Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH. Die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter der Gazprom Germania GmbH wird ausgeschlossen. Die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH gehen auf die BNetzA über.
Die BNetzA ist insbesondere berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf das Vermögen der Gazprom Germania GmbH wird beschränkt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BNetzA.
Erwerb von Gazprom Germania durch russische Unternehmen nicht rechtmäßig
Dem BMWK war der mittelbare Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary (Russland) und Gazprom export business services LLC (GPEBS, Russland) zur Kenntnis gelangt. Da die Gazprom Germania GmbH kritische Infrastrukturen betreibt, muss jeder Erwerb durch einen Nicht-EU-Investor vom BMWK genehmigt werden.
Unklar ist, wer wirtschaftlich und rechtlich hinter den beiden genannten Unternehmen steht. Zudem hat der Erwerber die Liquidierung der Gazprom Germania angeordnet, was nach BMWK-Angaben, so lange der Erwerb nicht genehmigt ist, nicht rechtmäßig ist.
Das BMWK hat die Genehmigung zum Erwerb nicht erteilt. Somit ist jede damit verbundene Rechtshandlung und auch der Erwerb als solcher nach BMWK-Angaben schwebend unwirksam (§ 15 Abs. 3 AWG). Die Palmary sei damit nicht neue mittelbare Eigentümerin der Gazprom Germania GmbH, so das Ministerium.
Quelle: IWR Online
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