11.03.2026, 18:02 Uhr

Katherina Reiche und der Mythos Solarförderung: Warum Betreiber keine 7 Cent pro Kilowattstunde staatliche Förderung erhalten


© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Münster – Mit dem geplanten Wegfall der staatlichen Förderung für kleine Solaranlagen durch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche wird der Eindruck erweckt, dass der Staat dadurch massiv Geld einsparen könnte. Eine aktuelle Analyse, auf die das Handelsblatt verweist, legt dies nahe. Doch diese Rechnung greift zu kurz und geht nicht auf.

Es ist kein Geheimnis, dass Reiche den Ausbau der erneuerbaren Energien ausbremsen will. Ein zentrales Motiv ist die vermeintliche Kosteneinsparung. Dabei wird unter anderem suggeriert, dass Betreiber von Solaranlagen eine hohe staatliche Förderung erhalten. In Wirklichkeit profitieren von einem Ende der Einspeisevergütung für Hausdach-Photovoltaikanlagen vor allem die großen Netzbetreiber.

Mythos Solarförderung – warum Betreiber keine 7 Cent pro Kilowattstunde erhalten

Mit dem Wegfall der Solarförderung für Hausdach-Solaranlagen wird der Bevölkerung der Eindruck vermittelt, dass der Staat massiv Geld einsparen könnte. Zentraler Mythos ist, Betreiber erhielten beispielsweise für Photovoltaik-Anlagen, die teilweise ins Netz einspeisen, zwischen sieben und acht Cent pro Kilowattstunde direkte Förderung vom Staat. Das entspricht jedoch nicht der Realität. Tatsächlich basiert die EEG-Solarvergütung auf einem Differenzausgleich zwischen Börsenpreis und garantierter Mindestvergütung und nicht auf einem direkten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt.

Bereits heute muss der Strom aus kleinen Photovoltaikanlagen nach § 20 EEG 2023 über die Strombörse vermarktet werden. Die Vermarktung erfolgt in 15-Minuten-Intervallen, derzeit treuhänderisch über die Netzbetreiber. Perspektivisch möchte die Bundeswirtschaftsministerin, dass diese Aufgaben von den privaten Betreibern selbst oder externen Direktvermarktern übernommen werden.

Beispiel:

- Mindestvergütung: 7 ct/kWh

Börsenpreis (15-Minuten-Auktion): 5 ct/kWh → 2 ct Differenz werden ausgeglichen Börsenpreis (15-Minuten-Auktion): 9 ct/kWh → 2 ct Überschuss fließen auf das EEG-Konto zurück

Fällt der Börsenpreis in einem 15-Minuten-Intervall unter die Mindestvergütung, gleicht das EEG-Konto die Differenz aus. Liegt der Preis darüber, fließt ein Überschuss zurück auf das EEG-Konto. Genau dieser Rückflussmechanismus wird in der öffentlichen Debatte fast vollständig ausgeblendet. Das System ist damit keine Einbahnstraße zugunsten der Betreiber, sondern ein symmetrischer Ausgleich. Belastet wird am Ende nur der Netto-Saldo aus Auszahlungen und Rückflüssen, der stark von der Höhe des Strompreises an der Börse abhängt.

Eine kurzfristige Entlastung des EEG-Kontos durch die Abschaffung der Mindestvergütung für Neuanlagen ist ohnehin ökonomisch nicht zwingend. Die größten Kostenpositionen stammen weiterhin aus Altanlagen der Jahre 2006 bis 2012 mit sehr hohen Vergütungssätzen von teils über 50 Cent pro Kilowattstunde, deren Verpflichtungen erst nach Ablauf von 20 Jahren, d.h. zwischen 2026 und 2032, planmäßig auslaufen.

Handelsblatt: Nach einer aktuellen Analyse soll in einem ganz kleinen Segment Geld eingespart werden

Eine dem Handelsblatt vorliegende Analyse des Thinktanks Epico und des Beratungsunternehmens Aurora Energy Research legt danach nahe, dass die Reform zur Beendigung der Förderung von Dach-Photovoltaik massiv Geld sparen könnte. Das Papier kommt laut Handelsblatt zu dem Ergebnis, dass die Kosten für Anlagen auf Dächern deutlich höher seien als für Freiflächenanlagen, insbesondere auch im Hinblick auf den Netzausbau.

Als Beispiel wird angeführt, dass Betreiber kleiner Anlagen unter zehn Kilowatt, die ihren gesamten Strom ins Netz einspeisen, eine Vergütung von rund 12,34 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Diese Vergütungssätze sind für 20 Jahre festgeschrieben. Auf dieser Grundlage entsteht der Eindruck einer hohen staatlichen Förderung. Tatsächlich ist die Gruppe der Volleinspeiser, die den gesamten Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen, jedoch eine äußerst kleine Nische. Nicht erwähnt wird zudem, dass diese Vergütungssätze alle sechs Monate im EEG automatisch um rund 1 Prozent gesenkt werden.

Für die meisten Betreiber lohnt es sich wirtschaftlich deutlich mehr, den Solarstrom selbst zu nutzen, da sie so den Haushaltsstromtarif von rund 30 Cent pro Kilowattstunde sparen. Die fixe Vergütung für diese Gruppe der Teileinspeiser liegt aktuell zwischen 7 und 8 ct/kWh, für den selbst genutzten Solarstrom (Eigenverbrauch) gibt es keine Vergütung.

Die vermeintlichen hohen Einsparungen betreffen also nur die kleine Gruppe von Volleinspeisern, die ihren Strom vollständig einspeisen und nicht selber nutzen. Alle anderen, die Solarstrom selbst verbrauchen, erhalten zwar eine Mindestvergütung zwischen sieben und acht Cent pro eingespeister Kilowattstunde, entlasten aber durch die Selbstnutzung bzw. Nichteinspeisung gleichzeitig die Stromnetze.

Warum das EEG-Konto durch die Reiche-Pläne kaum entlastet wird und wer von der Reform profitiert

Der von Katherina Reiche vorangetriebene Wegfall der fixen Einspeisevergütung für Teil- und Volleinspeiser führt unter aktuellen Börsenpreisen kaum zu einer Entlastung des EEG-Kontos. Die größten Kostenpositionen bleiben die Altanlagen von 2006 bis 2012 mit Vergütungssätzen von über 50 Cent pro Kilowattstunde, deren langfristige Verpflichtungen schrittweise auslaufen.

Für die Netzbetreiber ist jedoch ein anderer Aspekt entscheidend: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die selbst verbraucht wird, entgeht den Netzentgelten. Wird die fixe Einspeisevergütung gestrichen und die Vermarktung auf die Betreiber übertragen, steigt der Verwaltungsaufwand für die privaten Betreiber von Solaranlagen.

Die Folge ist eine sinkende Zahl neuer Solaranlagen. Weniger PV-Anlagen bedeuten weniger Eigenverbrauch von Solarstrom, mehr Strombezug aus dem Netz und damit höhere Einnahmen für die Netzbetreiber. Von der geplanten Reiche-Reform profitieren also vor allem die großen Netzgesellschaften, während potenzielle private Betreiber benachteiligt werden und die angebliche Kostensenkung für den Staat nur begrenzt realistisch ist.

Quelle: IWR Online

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