13.04.2004, 16:52 Uhr

Nationaler Allokationsplan belohnt die Investitions-Nachzügler

Köln/Leipzig - Im Vorfeld der Anhörung zum Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan beim Emissionshandel hat der Vorsitzende des ASEW-Leitausschusses auf erhebliche Ungleichbehandlungen hingewiesen. Aus Sicht derjenigen Stadtwerke, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserwendung (ASEW) im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sind, müssten der Zeitraum der berücksichtigten Early Actions und die Übertragungsregel überarbeitet werden, so Prof. Dr. Christian Jänig.
Zwar würden im Rahmen der sog. Early Actions (frühzeitiger Emissionsminderungen) auch solche Unternehmen berücksichtigt, die in der Vergangenheit klimapolitisch aktiv geworden seien, nicht jedoch in dem Maße wie solche, die erst jetzt investierten. Professor Jänig: „Wer sich jahrelang Energieeffizienz und Energiesparen verschlossen hat und nun erst gezwungener Maßen modernisiert, wird durch den Gesetzentwurf belohnt." Auf der Basis der „historischen Emissionen" aus dem maßgeblichen Erhebungszeitraum 2000-2002 erhält jener CO2-Produzent mehr Emissionsrechte als er nach einer Modernisierung 2003 benötigt. Folge: Ungenutzte Zertifikate kann er verkaufen.
Damit den freiwilligen Vorleistungen der Stadtwerke Rechnung getragen wird, müsste das Gesetz die erzielten Emissionsminderungen der Stadtwerke in Ost- und Westdeutschland rückwirkend ab 1990 durch die zusätzliche Zuteilung von Zertifikaten honorieren und sicherstellen, dass die Übertragungsregelung keine Wettbewerbsnachteile für jene Stadtwerke mit sich bringt, die frühzeitig an den Umweltschutz gedacht haben, so die ASEW.
* Newsticker & Infos zum Emissionshandel
* Aktuelle Finanzmeldungen
Stellenangebot: Trianel GmbH sucht Senior Projektmanager:in | Akquise Onshore Wind (m/w/d)
Veranstaltung: Baugrunderkundung, Baugrundverbesserung und Gründungen für Windenergieanlagen - Haus der Technik e.V.
Strom- und Gastarife - Anbieterwechsel auf strompreisrechner.de


/iwr/13.04.04/