Neue EU-Beihilfeleitlinien sollen Ausbau Erneuerbarer Energien beleben
© Adobe Stock / Fotolia
Brüssel, Belgien - Die Europäische Kommission hat gestern (21.12.2021) ihre neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie (CEEAG) veröffentlicht. Die Novellierung wird ab dem Zeitpunkt der förmlichen Annahme der Leitlinien im Januar 2022 gelten und dürfte dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zu neuer Dynamik verhelfen.
Die jetzt verabschiedete Novellierung der Beihilfe-Leitlinien der EU Kommission enthält wichtige Anpassungen an die strategischen Prioritäten der Kommission, insbesondere im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal sowie dem Legislativpaket „Fit für 55“. Während der Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) voraussichtlich profitieren wird, sollen fossile Energieträger mit Ausnahme von Erdgas als Brückentechnologie künftig nicht mehr förderfähig sein.
Investitionen in erneuerbare Energien werden erleichtert
Mit den neu gebilligten Beihilfevorschriften werden Vorhaben für Umweltschutz, einschließlich Klimaschutz und Erzeugung grüner Energie, gefördert. Die neuen Leitlinien enthalten Abschnitte zur umfassenden und flexiblen Unterstützung der Dekarbonisierung der Wirtschaft. Diese Förderungen stehen allen Technologien offen, die einen Beitrag zum europäischen Grünen Deal leisten können. Dazu zählen z.B. Erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, Verringerung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit.
„Mit den heute gebilligten neuen Leitlinien werden wir unsere Anstrengungen zur Dekarbonisierung unserer Gesellschaft verstärken. Sie werden unter anderem Investitionen der Mitgliedstaaten, auch in erneuerbare Energien, erleichtern, damit wir die Ziele unseres Grünen Deals schneller und kosteneffizient erreichen können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass unsere Beihilfevorschriften den europäischen Grünen Deal in vollem Umfang unterstützen“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.
Anhebung der Bagatellgrenzen für Ausschreibungen stützt EE-Ausbau im gewerblichen und privaten Sektor
Die überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen erlauben es den nationalen Regierungen auch weiterhin, wettbewerbsorientierte Auktionen für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien durchzuführen. Allerdings wurden Bagatellgrenzen festgeschrieben, die deutlich höher angesetzt sind als derzeit z.B. in Deutschland im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Ausbaudynamik wird daher künftig wieder deutlich zunehmen, da ein limitierender Faktor der Ausschreibung wegfallen wird.
Allgemein ist in den Leitlinien für EE-Projekte eine Bagatellgrenze von 1 MW vorgesehen, d.h. Vorhaben bis zu diesem Leistungswert sind von der Verpflichtung, die Beihilfe auf dem Weg eines Ausschreibungsverfahrens zu ermitteln, ausgenommen. Davon dürften unter anderem Photovoltaik-Projekte profitieren. Von der Ausschreibungspflicht befreit sind auch 100-prozentige EE-Gemeinschafts- oder KMU-Projekte mit einer Leistung von bis zu 6 MW. Bei Windenergieprojekten, die sich zu 100 Prozent im Besitz von Klein- und Kleinstunternehmen oder von EE-Gemeinschaften befinden, gilt laut Leitlinien sogar eine Grenze von bis zu einer Leistung von 18 MW, bei der keine Ausschreibungspflicht gegeben ist.
Fossile Energien künftig nicht mehr förderfähig
Die Unterstützung für fossile Brennstoffe soll dagegen auslaufen, da die Abwägung bei Projekten, die nicht mit den Klimazielen für 2030 und 2050 vereinbar sind, künftig nicht zugunsten einer Förderung ausfallen darf. Mit Blick auf das Thema Erdgas betont Vestager allerdings ein pragmatisches Vorgehen. Erdgas sei ein Sonderfall, denn es diene vorerst als Brücke auf dem Weg zu mehr erneuerbaren Energien. „Aber eine Brücke ist kein Ziel, und die Entscheidungen über staatliche Beihilfen werden diese Logik widerspiegeln. Unser Ziel ist und bleibt der schrittweise Ausstieg aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen - einschließlich Erdgas“, so Vestager weiter.
Quelle: IWR Online
© IWR, 2021