07.09.2007, 09:26 Uhr

OVG Münster: Windkraftanlagen außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete nicht erlaubt

Münster - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat durch ein Urteil (Az.: 8 A 4566/04) noch einmal die im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Münsterland - ausgewiesenen Eignungsbereiche für Windkraftanlagen bekräftigt, rechtlich sei daran nichts zu beanstanden. Daraus folge allerdings gleichzeitig, dass damit eine Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb der festgelegten Eignungsbereiche grundsätzlich nicht zulässig ist, teilte das OVG mit.
Das Gericht wies damit eine Berufung einer Klägerin aus dem Kreis Borken zurück, die auf einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück eine 100 Meter hohe Windkraftanlage errichten wollte. Das Grundstück liegt allerdings außerhalb der nach Ansicht des OVG zuvor sorgfältig ausgewählten Eignungsbreiche.
Die Errichtung von Windkraftanlagen ist nach Angaben des Gerichts im Außenbereich grundsätzlich erlaubt. Um einer sog. "Verspargelung" der Landschaft durch die Entstehung einer ungeordneten Vielzahl von Einzelanlagen entgegenzuwirken, sehe das Gesetz jedoch vor, dass der Regionalrat (bei der Bezirksregierung) durch einen Gebietsentwicklungsplan bestimmte Bereiche als Eignungs- oder Vorrangbereiche für die Windenergienutzung ausweisen kann mit der Folge, dass Windkraftanlagen an anderer Stelle im Plangebiet grundsätzlich nicht zulässig sind. An einen derartigen Plan sind allerdings strenge inhaltliche Anforderungen zu stellen. Insbesondere muss er auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruhen und der Windkraft ausreichend Rechnung tragen. Er muss sicherstellen, dass sich die Windkraft in den ausgewählten Bereichen tatsächlich gegen konkurrierende Nutzungen durchsetzt. Der Gebietsentwicklungsplan Münsterland, der 119 Windeignungsbereiche mit einer Gesamtfläche von 23.435 ha umfasst, wird diesen Anforderungen nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts gerecht. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Weitere Infos und Meldungen zum Thema Windenergie
Urteil zu nächtlichen Lärmbelästigungen durch Windenergieanlagen
IWR-Newsticker Energierecht
Fritzer Rechtsanwälte: Energiewirtschaftsrecht, Handels-, Gesellschafts-, Bank- und Insolvenzrecht
IWR-Windertrags-Index für Regionen
Stellenangebot: BBH Consulting AG sucht (Junior) Consultant (m/w/d) im Bereich der Netzentgeltregulierung
Veranstaltung: THE BLUE BEACH - THE BLUE BEACH COMPANY
Weitere Infos und Firmen auf Windbranche.de


Quelle: iwr/07.09.07/