Sigmar Gabriel: Deutschland muss seinen Klimaschutzplan verschärfen
Berlin - Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat angekündigt, den nationalen Zuteilungsplan für die zweite Runde des Emissionshandels ab 2008 deutlich zu verschärfen. Die Obergrenze für den erlaubten Kohlendioxid-Ausstoß soll von ursprünglich geplanten 482 Mio. Tonnen auf 465 Mio. Tonnen reduziert werden. Das bedeutet, dass zwischen 2008 und 2012 wesentlich weniger Emissionsrechte an die Handelsteilnehmer ausgegeben werden als es im ersten Entwurf vom Juni dieses Jahres vorgesehen war.
Am 30. Juni 2006 hatte Deutschland als eines von ganz wenigen europäischen Ländern der EU-Kommission seinen Entwurf für den zweiten Nationalen Allokationsplan (NAP II) fristgerecht vorgelegt. Ausdrücklich wurde bereits damals auf den vorläufigen Charakter des NAP II hingewiesen, da die Datenerhebung für die Jahre 2003/2004 noch nicht abgeschlossen war.
Gabriel sagte, nach Abschluss der Datenerhebung und nach den ersten Gesprächen mit der EU-Kommission zum Notifizierungsverfahren ergebe sich für Deutschland die Notwendigkeit, den Entwurf zum NAP II deutlich zu verschärfen. Er wies darauf hin, dass Deutschland sich in der Vergangenheit für die NAP I-Periode von 2005 bis 2007 viel zu schwache Ziele gesetzt habe. Der Bundesumweltminister nannte u.a. die aktualisierte Datengrundlage für die Jahre 2000 bis 2005 und zu optimistische Bewertung von Minderungspotentialen als Gründe für eine notwendige Anpassung. Ohne diese Korrektur auf Basis aktualisierter CO2-Daten würde Deutschland sein Klimaschutzziel einer Verringerung dieser Treibhausgase von 1990 bis 2012 nach dem Kyoto-Protokoll um 21 Prozent verfehlen, räumte Gabriel ein.
FDP-Umweltsprecher Michael Kauch hielt Gabriel vor, mit seiner Neuverteilung der Handelsrechte reagiere er nur aus Angst vor der EU- Kommission. Dabei kämen aber auch Schadensersatzforderungen aus der Industrie auf ihn zu.
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Am 30. Juni 2006 hatte Deutschland als eines von ganz wenigen europäischen Ländern der EU-Kommission seinen Entwurf für den zweiten Nationalen Allokationsplan (NAP II) fristgerecht vorgelegt. Ausdrücklich wurde bereits damals auf den vorläufigen Charakter des NAP II hingewiesen, da die Datenerhebung für die Jahre 2003/2004 noch nicht abgeschlossen war.
Gabriel sagte, nach Abschluss der Datenerhebung und nach den ersten Gesprächen mit der EU-Kommission zum Notifizierungsverfahren ergebe sich für Deutschland die Notwendigkeit, den Entwurf zum NAP II deutlich zu verschärfen. Er wies darauf hin, dass Deutschland sich in der Vergangenheit für die NAP I-Periode von 2005 bis 2007 viel zu schwache Ziele gesetzt habe. Der Bundesumweltminister nannte u.a. die aktualisierte Datengrundlage für die Jahre 2000 bis 2005 und zu optimistische Bewertung von Minderungspotentialen als Gründe für eine notwendige Anpassung. Ohne diese Korrektur auf Basis aktualisierter CO2-Daten würde Deutschland sein Klimaschutzziel einer Verringerung dieser Treibhausgase von 1990 bis 2012 nach dem Kyoto-Protokoll um 21 Prozent verfehlen, räumte Gabriel ein.
FDP-Umweltsprecher Michael Kauch hielt Gabriel vor, mit seiner Neuverteilung der Handelsrechte reagiere er nur aus Angst vor der EU- Kommission. Dabei kämen aber auch Schadensersatzforderungen aus der Industrie auf ihn zu.
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