07.05.2004, 15:18 Uhr

Strom: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland ein


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Brüssel - Die Europäische Kommission hat beschlossen, die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten, indem sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme wegen nicht ordnungsgemäßer Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt an Griechenland richtet. Nach Auffassung der Kommission hat Griechenland bislang nicht gewährleistet, dass sein Elektrizitätsunternehmen, PPC (Public Power Corporation), getrennte Rechnungsabschlüsse für Braunkohlebergbau und Stromerzeugung veröffentlicht.
Den Rechtsvorschriften zufolge müssen Elektrizitätsunternehmen getrennte Rechnungsabschlüsse vorlegen, um Diskriminierung, Quersubventionierung und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Daher richtete die Kommission am 17. Oktober 2003 ein Aufforderungsschreiben an Griechenland, in dem sie erklärte, sie betrachte den Braunkohleabbau nicht als eine der Elektrizität zuzuordnende Tätigkeit; daher solle PPC getrennte Abschlüsse für Kohlebergbau und Stromerzeugung veröffentlichen.
Nach Eingang der Antwort Griechenlands vom 21. Januar 2004 gab sich die Kommission mit den von den griechischen Behörden vorgebrachten Argumenten nicht zufrieden, die klären sollten, warum Braunkohlebergbau und Stromerzeugung in ihren veröffentlichten Abschlüssen zusammengefasst werden.
Bevor die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren einleitete, hatte die griechische Energiebehörde zahlreiche Empfehlungen an PPC gerichtet und davon abgeraten, die Abschlüsse für den Braunkohleabbau zusammen mit denen der Stromerzeugungstätigkeit des Unternehmens zu veröffentlichen. Seit April 2002 hat die Kommission die griechischen Behörden wiederholt gebeten, für die rechtzeitige Veröffentlichung getrennter Abschlüsse durch PPC zu sorgen. Nach dem Beschluss der griechischen Regulierungsbehörde vom Mai 2003, PPC wegen Nichtvorlage getrennter Abschlüsse mit einer Geldstrafe zu belegen, gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass Griechenland seinen Verpflichtungen aus dem geltenden Recht nicht nachgekommen ist.

/stromtarife.de/07.05.04/