19.10.2016, 08:21 Uhr

Wie die Politik die EEG-Umlage künstlich hochtreibt

Münster - Die EEG-Umlage für das Jahr 2017 steigt um 8 Prozent auf 6,88 ct pro Kilowattstunde. Steigende Stromkosten für die Verbraucher scheinen kein Ende zu finden. Kaum bekannt ist, wie die Politik die EEG-Umlage selbst künstlich hochtreibt. Die entscheidende Grundlage dafür wurde allerdings schon vor vielen Jahren gelegt.

Die EEG-Umlage steigt für die Stromverbraucher immer schneller an, während der Ausbau der erneuerbaren Energien schon lange nicht mehr entsprechend hinterher kommt. Die Entkopplung von Zubau der erneuerbaren Energien und Anstieg der EEG-Umlage ist seit Jahren erkennbar. Den Mechanismus für diese sich immer schneller drehende Spirale hat die Politik selbst entwickelt und in Gang gesetzt, mit zwei ganz entscheidenden Maßnahmen.

EEG-Konzept: Umlagekonto mit Einnahmen und Ausgaben

Viele Jahre wurde von vielen Politikern und Medien der Eindruck der Förderung bzw. Subventionierung der erneuerbaren Energien aus Steuermitteln erweckt. Tatsächlich ist das EEG als eine Art Fonds mit Einnahmen und Ausgaben konzipiert, die zugehörigen EEG-Konten werden bei den privatwirtschaftlich organisierten Netzbetreibern geführt.

Die Konto-Ausgaben enthalten die Auszahlungen der Mindestvergütung an die Betreiber von Wind-, Solar-, Biogasanlagen, etc. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Zwangsverkauf des EEG-Ökostroms an der Börse. Die Differenz ist die EEG-Umlage, die von den Strom-Verbrauchern zu zahlen ist. Beispiel: der Betreiber einer Windkraftanlage erhält 7 ct je Kilowattstunde als Mindestvergütung. Beim Verkauf des EEG-Ökostroms an der Börse werden 3 ct erlöst. Die Differenz (Deckungslücke) von 4 ct wird von den Verbrauchern über die EEG-Umlage ausgeglichen. Der Effekt: Je niedriger die Erlöse an der Strombörse, umso höher die EEG-Umlage und umgekehrt.

Zwangsverkauf des EEG-Stroms an der Börse führt zum gewaltigen Strom-Überangebot

Die erste Maßnahme zur künstlichen Aufblähung der EEG-Umlage wurde bereits 2010 mit der Verordnung über den Zwangsverkauf des EEG-Stroms an der Börse eingeleitet. Der beispielsweise aus Wind- oder Solaranlagen stammende EEG-Strom darf seither per Verordnung paradoxerweise aber nur an der Börse und auch nicht als Ökostrom, sondern nur als neutraler "Graustrom" verkauft werden. Damit verhindert die Politik bereits im Ansatz, dass der Ökostrom überhaupt in den Markt integriert wird. Wenn aber gar kein Ökostrom auf dem Markt erhältlich ist, wie können sich dann Stadtwerke einen "grünen" Anstrich geben und Stromangebote mit einem hohen EEG-Ökostromanteil im Strom-Mix anbieten?

Stadtwerke dürfen EEG-Ökostrom ausweisen, allein weil Kunden die EEG-Umlage zahlen - geliefert wird nichts

Die erste Maßnahme, d.h. der Zwangsverkauf des EEG-Ökostroms über die Börse, reicht alleine nicht aus, um die EEG-Umlage künstlich hochzutreiben. Es bedarf einer zweiten Verordnung, die diese Spirale erst im Zusammenspiel in Gang setzt. Mit der Verordnung zur Stromkennzeichnung müssen Stadtwerke den EEG-Ökostrom in ihrem Strom-Mix (u.a. auf der Kunden-Rechnung) als Ökostrom ausweisen, allein weil die Stromverbraucher die EEG-Umlage gezahlt haben. Die Zahlung reicht aus, eine tatsächliche Lieferung oder Liefervereinbarung findet gar nicht statt. Für den Verbraucher ist das nicht erkennbar und schlicht irreführend, denn in dem Stromangebot ist "nicht drin, was drauf steht".

Zwei Verordnungen senken die Börsen-Strompreise und treiben die EEG-Umlage künstlich in die Höhe

Die beiden Verordnungen sind - im Zusammenspiel - die eigentlichen Treiber für das rasant steigende Überangebot an Strom und die stetig steigende EEG-Umlage. Weil die Stadtwerke gar keinen EEG-Ökostrom an der Börse einkaufen (können), kaufen sie weiterhin konventionellen Strom zur Abdeckung der Stromnachfrage bei den großen Kraftwerksbetreibern ein. Diese liefern und lassen ihre Kraftwerke vertragsgemäß durchlaufen. Der EEG-Ökostrom an der Börse kommt als "Graustrom" zusätzlich auf den Markt und das führt zu einem gewaltigen Überangebot an Strom. Den Preisdruck spüren die Kraftwerksbetreiber wie E.ON, RWE, Uniper, EnBW oder Vattenfall an den niedrigen Strom-Verkaufspreisen in ihren Bilanzen.

Verbraucher zahlen eine höhere EEG-Umlage, denn je niedriger der Börsen-Strompreis, umso höher sind die Differenzkosten aus Auszahlung an die Betreiber und Verkaufserlös an der Börse. In Folge der steigenden EEG-Umlage durch sinkende Börsenstrompreise fordern immer mehr Industrieunternehmen eine Befreiung von der EEG-Umlage. Dadurch zahlen immer weniger auf das Konto ein, die Lasten werden auf immer weniger Schultern verteilt und die Spirale der EEG-Umlageerhöhung dreht sich immer schneller nach oben.

Quelle: IWR Online

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