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23.02.2012
, 15:16 Uhr
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Drastische PV-Kürzung bereits ab März 2012

Berlin - Im Rahmen einer Pressekonferenz haben Bundewirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen heute ein gemeinsames Positionspapier der Bundesregierung zur weiteren Vergütung des Solarstroms nach dem EEG vorgestellt. Die im Vorfeld durchgesickerten Informationen über eine vorgezogene Kürzung der PV-Vergütungen um 20 bis 30 Prozent ab April stimmen zwar in der Höhe, sollen aber noch früher greifen als ursprünglich gedacht.

Teil des PV-Stroms bleibt unvergütet
Zunächst soll eine deutliche einmalige Absenkung der Vergütung zum 9. März erfolgen. Im Vorfeld hieß es, die Kürzungen würden erst ab April wirksam werden. Die Vergütungssätze sollen auf 19,5 ct/kWh bei Dachanlagen bis 10 kW, auf 16,5 ct/kWh bei den Dachanlagen bis 1.000 kW und auf 13,5 ct/kWh bei großen Dach- und Freiflächenanlagen bis 10 MW reduziert werden. Zudem soll der Zubau begrenzt werden und nur noch ein bestimmter Prozentsatz (85 bzw. 90 Prozent) der erzeugten Strommenge vergütet werden. Die nicht vergüteten Strommengen können entweder selbst verbraucht oder auf dem Markt verkauft werden. Damit wird nach Meinung der Ressortchefs ein starker Anreiz für eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb der staatlich garantierten Vergütung gesetzt.

Monatliche Anpassung ab Mai, Zielkorridor korrigiert

Ab Mai soll eine feste monatliche Absenkung in Höhe von 0,15 ct/kWh dazu führen, dass die in der Vergangenheit immer wieder feststellbaren Vorzieheffekte verhindert werden. Hierdurch soll der PV-Zubau verstetigt werden. Darüber hinaus soll der Zubaukorridor wie folgt angepasst werden: Für 2012 und 2013 soll der bisherige Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 MW beibehalten werden; danach sinkt der Zielkorridor jährlich um 400 MW ab und wird von 2017 an 900 bis 1.900 MW betragen.

Aus für die Eigenverbrauchs-Regelung
Gleichzeitig fällt der Eigenverbrauchsbonus nach dem EEG 2012 weg. Um künftig schneller auf die Marktentwicklung reagieren zu können, soll das Bundesumweltministerium ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verordnung kurzfristig nachzusteuern. Mit der neuen Verordnungsermächtigung werden im Falle der Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors Änderungen an der monatlichen Absenkung und an der Höhe der Vergütung ermöglicht.

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© IWR, 2012

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