12.09.2022 16:55 Uhr

3. Novelle des Energiesicherheitsgesetzes

3. Novelle des Energiesicherheitsgesetzes:BSW warnt vor Fehlzündung des Solarboosters


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Berlin - Mit dem Ziel, die Versorgungsicherheit in Deutschland zu gewährleisten, plant das Bundeskabinett in dieser Woche im Eilverfahren eine erneute Anpassung des Energiesicherheitsgesetzes. Nach Beschluss durch das Bundeskabinett am Mittwoch soll das Gesetz in der nächsten Woche dann im Bundestag behandelt werden.

In diesem Zusammenhang ist auch die kurzfristige Hebung zusätzlicher Ausbaupotenziale im Bereich Solarenergie geplant. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die Pläne der Ampel-Koalition zwar, warnt aber zugleich davor, dass eine in diesem Zusammenhang für Mitte Januar 2023 vorgesehene „Krisensonderausschreibung“ für neue Solarparks ohne Nachbesserungen des Gesetzentwurfs weitgehend ins Leere laufen könnte.

Zwar könne kaum eine andere Kraftwerkstechnologie so schnell errichtet werden wie Solaranlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung. Mit nur neun Monaten wird die für die Photovoltaik-Krisensonderausschreibung im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehene Realisierungsfrist nach Einschätzung des BSW jedoch zu kurz angesetzt.

Außerdem drohe die geplante einmalige Anhebung der bei Solarpark-Auktionen üblichen Leistungsbegrenzung von 20 Megawatt (MW) auf 100 MW ebenfalls ins Leere zu laufen, wenn nicht gleichzeitig die restriktive Standortbeschränkung für Solarparks gestrichen werde, die in „benachteiligten Gebieten“ geplant werden. In den meisten Bundesländern dürfen durch das EEG unterstützte Solarparks selbst in Bereichen mit ertragsarmen Böden, sogenannten „benachteiligten Gebieten“, bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt errichtet werden.

„Bei künftigen Solarpark-Auktionen muss der bestehende Bundesländervorbehalt für die Sonnenstromernte in benachteiligten Gebieten fallen! Ohne eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen dürften künftige Solarausschreibungen regelmäßig unterzeichnet werden“, mahnt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft Carsten Körnig.

Neben den angemahnten Änderungen hat der BSW der Politik eine baurechtliche Privilegierung für ebenerdig errichtete Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von 1 MW auf Flächen in unmittelbarem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben sowie das Schließen einer Förderlücke für einen relevanten Teil des landwirtschaftlichen Gebäudebestands vorgeschlagen. Nach BSW-Berechnungen könnten allein mit diesen zwei Maßnahmen Landwirte bis 2025 bis zu 10 TWh an zusätzlichem Solarstrom jährlich ernten. Dies entspräche einer Steigerung der insgesamt jährlich erzeugten Solarstrommenge in Höhe von rund 20 Prozent. Gleichlautende Empfehlungen hat nach BSW-Angaben auch der Deutsche Bauernverband der Politik unterbreitet.

Quelle: IWR Online
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Energiewende, Erneuerbare Energien, Versorgungssicherheit, 3. Novelle des Energiesicherheitsgesetzes, Bundesverband Solarwirtschaft