19.09.2019 10:06 Uhr

Mieterstrombericht

Mieterstrombericht:BNE fordert rasches Handeln vom BMWi


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Berlin - Mieterstromprojekte mit Photovoltaikanlagen werden in Deutschland nur vereinzelt umgesetzt. Während die Obergrenze für den Mieterstromzuschlag bei 500 Megawatt (MW) jährlich liegt, sind bis Juni 2019 lediglich PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 14 MW über das Instrument realisiert worden. Das geht aus dem vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Bericht zur Evaluierung der Mieterstromregelungen hervor.

Aus Sicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) spiegelt der Bericht wider, was der BNE erst vor kurzem mit Unternehmen der Mieterstrombranche in einem Diskussionspapier angemahnt hat. Verbesserungen sind vor allem in folgenden Bereichen notwendig: Verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch eine Anhebung der Vergütung, eine Präzisierung der aktuellen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung sowie eine Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells. Der Bericht sei als konkrete Handlungsanweisung für die schnelle und konsequente Überarbeitung der Mieterstromförderung zu verstehen. Die genannten Stellschrauben müssen rasch angegangen werden, um die Energiewende in den Städten doch noch anzustoßen, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, nach der Auswertung des Berichts bis Herbst 2019 zu entscheiden, ob die Regelungen zur Unterstützung von Mieterstrom angepasst werden müssen.

Quelle: IWR Online
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Energiewende, Mieterstrom, Photovoltaik, PV, Mieterstromregelungen, BMWi, Mieterstrombericht