12.08.2021 09:30 Uhr

Strukturwandel

Strukturwandel:Fördergelder für Steinkohle-Kraftwerksstandorte können fließen


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Berlin - Der Bund und die betroffenen Bundesländer haben die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle unterzeichnet. Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung unmittelbar in Kraft. Damit können nun auch die Strukturhilfen an die Steinkohle-Kraftwerksstandorte fließen.

Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Einzelheiten der Gewährung der Strukturhilfen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen. Die staatlichen Fördermittel sind für die strukturschwachen Steinkohlestandorte in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie für die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land. Hierzu stehen insgesamt 1,09 Mrd. Euro bis 2038 zur Verfügung.

Der Bund hat bereits im Haushalt für 2021 Mittel eingestellt, damit die Fördermaßnahmen zügig begonnen werden können. Die betroffenen Bundesländer können jetzt eigene Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur durchführen, die vom Bund mit bis zu 90 Prozent unterstützt werden.

Im Rahmen des STARK-Bundesförderprogramms können zudem nicht-investive Maßnahmen zur nachhaltigen Wirtschaftstransformation unterstützt werden.

Quelle: IWR Online
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Themen
Förderung, Steinkohle, Strukturwandel