22.02.2022 16:31 Uhr

Technische Richtlinie 10

Technische Richtlinie 10:GEO-Net erlangt Akkreditierung für Bestimmung der Standortgüte von Windenergieanlagen


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Hannover - Für einen fortlaufenden Anspruch auf Vergütung müssen Anlagenbetreiber, deren Windenergieanlagen (WEA) nach EEG 2017 vergütet werden, nach Ablauf der ersten 5, 10 oder 15 Betriebsjahre innerhalb einer Frist von 4 Monaten den Nachweis der Standortgüte nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber einreichen.

Relevantes Regelwerk für die Bestimmung der Standortgüte ist die Technische Richtlinie 10 (TR 10) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW).

Wie die Geo-Net Umweltconsulting GmbH aus Hannover (Geo-Net) mitgeteilt hat, ist das Unternehmen aus Hannover als erstes Gutachterbüro für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß TR 10 akkreditiert worden (Registriernummer der Urkunde: D-PL-11132-01-00).

Für die Akkreditierung hatte GEO-Net ein eigenes Softwarepaket entwickelt und den vom Arbeitskreis Methodik und Validierung der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW) durchgeführten Ringversuch zur korrekten Anwendung der Technischen Richtlinie 10 (TR 10) am 27.07.2021 erfolgreich bestanden. Akkreditierte Gutachten zur Standortgütebestimmung nach Inbetriebnahme dürfen nur Prüflabore ausstellen, die alle bisherigen, sich jährlich wiederholenden Ringversuche bestanden haben.

Das hauseigene Berechnungstool ermögliche es GEO-Net schneller auf neue Anforderungen der TR10 zu reagieren, die Betriebsdaten von Windenergieanlage effizient aufzubereiten und die relevanten Ertragsverluste aus genehmigungsrechtlichen Gründen, Nicht-Verfügbarkeiten, Einschränkungen durch Einspeisemanagement oder durch optimierte Vermarktung zu bestimmen, so GEO-Net.

Weicht die gemäß TR 10 ermittelte Standortgüte nach Inbetriebnahme um mehr als 2 Prozent von der eingereichten Standortgüte vor Inbetriebnahme ab, werden Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Deshalb macht es aus der Sicht von GEO-Net Sinn, die Überprüfung bereits deutlich vor Vollendung des 5. Betriebsjahres durchzuführen, um gegebenenfalls frühzeitig Rückstellungen zu bilden.

Quelle: IWR Online
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Themen
Erneuerbare Energien, Windenergie, Standortgüte, Technische Richtline 10, Standortgüte von Windenergieanlagen, EEG 217, FGW, GEO-Net, Ringversuch, Akkreditierung