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Marktanreizprogramm des Bundes
Förderung erneuerbarer Energien - Fördersätze 2006

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

 
 

Solarthermieanlagen

  • Bei Errichtung von Solarthermieanlagen bis 200 m² Gesamtbrutto-Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung und/oder zur Bereitstellung von Prozesswärme erhalten private Antragssteller 84 Euro (105 Euro für freiberufliche und gewerbliche Antragssteller) pro m²
  • Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Raumheizung und einer Kollektorfläche von bis zu 200 m² erhalten Privathaushalte und öffentlich-rechtliche Antragssteller für Solarthermieanlagen 108 Euro / m².

    Voraussetzungen/Einschränkungen:

    - Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoren und 8 m² bei Vakuumröhrenkollektoren
    - installierter Pufferspeicher für die Heizung von i.d.R. 50 l/m² bei Flach-, 60 l/m² bei Röhrenkollektoren
    - bei Nichteinhaltung der Mindestfläche beträgt der Zuschuss 84 Euro / m², es sei denn, dass der solare Deckungsanteil am Jahresheizwärmebedarf des Gebäude mind. 20 % beträgt.

  • Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige erhalten auch für solche Kombianlagen 105 Euro / m².
  • oberhalb von 200 m² werden für jeden weiteren m² Brutto-Kollektorfläche 48 Euro / m² für private und 60 Euro / m² für freiberufliche und gewerbliche Antragssteller als Zuschuss gewährt
  • bei Erweiterungen von bestehenden Anlagen liegt der Zuschuss ebenfalls bei 48 Euro bzw. 60 Euro pro angefangenem m² zusätzlicher Brutto-Kollektorfläche
  • bei Solarthermieanlagen zur Schwimmbaderwärmung werden 80 % der genannten Fördersätze für Solarthermieanlagen gewährt
  • Für geförderte Solarthermieanlagen gelten verschärfte Anforderugen an den Mindestertrag. Dieser muss mind. 525 kWh/m2 pro Jahr bei einem solaren Deckungsgrad von 40 % betragen. Darüber hinaus muss die Solarthermieanlage die Kriterien des Umweltzeichen RAL-UZ 73 erfüllen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4).
Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden
 
 

Biomasseanlagen

  • automatisch beschickte Holzpelletanlagen mit einer Leistung von mind. 8 bis 100 kW und einem Wirkungsgrad von mind. 88 % erhalten einen Zuschuss von 48 Euro / kW für private und 60 Euro / kW für freiberufliche und gewerbliche Antragssteller. Der Mindestzuschuss liegt bei 1.360 Euro (privat) bzw. 1.700 Euro (gewerblich) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mind. 90 %.
  • bei ungedämmten, mit einem Zentralheizungssystem verbundenen Primäröfen, deren Mindestwirkungsgrad bei 90 % liegt, beträgt der Zuschuss mind. 800 Euro (privat) bzw. 1.000 Euro (gewerblich).

    Voraussetzungen:

    - Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
    - Bei Anlagen mit mehr als 50 kW muss es sich um eine Zentralheizungsanlage handeln
  • Handbeschickte Holzvergaseröfen mit einer Leistung zwischen 15 kW bis 100 kW und einem Kesselwirkungsgrad von mind. 88 % erhalten eine Förderung von 40 Euro / kW bei privaten und 50 Euro / kW bei freiberuflichen oder gewerblichen Antragsstellern, wenn sie mit einem Temperaturfühler bzw. einer Lambdasonde und einer automatischen Zündung ausgestattet sind und über einen Pufferspeicher von mind. 55 l/kW verfügen. Die Mindestförderungssumme liegt bie 1.200 Euro (1.500 Euro) bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mind. 90 %.
Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden
 
 

Antragsberechtigte

Privatpersonen, Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine, dei entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sind auf dem die Anlage errichtet werden soll

 



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