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Förderung / Gesamtübersicht



Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

 
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Das Marktanreizprogramm ist ein sehr wichtiges Bundesprogramm zur Förderung regenerativer Energien.

Die nachfolgende Übersicht enthält die wichtigsten Fördersätze 2008.

Die entsprechenden Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien können direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heruntergeladen werden:
Download Richtlinien als PDF-Datei (200 kB), Stand Januar 2008.


Weitere Infos zum Marktanreizprogramm, Formulare, Anträge bei der BAFA

Ansprechpartner Marktanreizprogramm:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Internet:
http://www.bafa.de
Tel. : (06196) 908 625



Zinsgünstige Darlehen der KfW bieten sich zur Finanzierung regenerativer Energieprojekte an.

Die KfW-Bank hat am 1. Januar 2005 in den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie sparen eine neue Programmstruktur eingeführt. Dabei wird zwischen den beiden Kategorien Umweltschutz und Bauen, Wohnen, Energiesparen unterschieden.


I Umweltschutz


ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
Dieses Programm unterstützt alle Investitionen zum Schutz der Umweltbereiche Boden, Wasser und Luft sowie bei Energieeinsparungen und Nutzung erneuerbarer Energien. Private gewerbliche Unternehmen und Unternehmen im Bereich öffentlicher Ver- und Entsorgung und freiberuflich Tätige können die Förderung beantragen. Es werden bis zu 50% der Investitionskosten übernommen (bei kleineren Unternehmen bis zu 75%).
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KfW-Umweltprogramm
Es werden alle Investitionen gefördert, die zu einer maßgeblichen Verbesserung der Umweltsituation beitragen. Förderberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Betreibergesellschaften in der Entsorgungswirtschaft und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand. Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bildet die Basis der Umweltförderung. Das KfW-Umweltprogramm dient in der Regel als Ergänzungsfinanzierung.
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KfW-Programm zur Förderung Erneuerbare Energien

Gegenstand des Programms ist die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Biomasse (20 Euro bzw. 24 Euro je kW, max. 50.000 Euro bzw. 60.000 Euro) , Solarthermie (ab 40 m² Bruttokollektorfläche, 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) und Tiefengeothermie (103 Euro je kW, max. 1 Mio. Euro). Für Privatpersonen, die die produzierte Energie ausschließlich selbst nutzen..
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II Bauen, Wohnen, Energiesparen

KfW-Wohneigentumsprogramm
Bei dieser Finanzierung wird der private Bau bzw. Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen bis zu 30% der Gesamtkosten gefördert. Dieses Programm ist grundsätzlich mit anderen Förderungen kombinierbar, solange die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Förderungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
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KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Kredit- oder Zuschussvariante möglich. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, ein Darlehen zu erhalten:
Kategorie A - Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser, Kategorie B - mit der Durchführung eines von fünf möglichen Maßnahmenpaketen.
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Wohnraum Modernisieren
Mit diesem Darlehensprogramm kann ein Haus oder eine Wohnung saniert oder modernisiert werden. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs werden besonders gefördert. Finanzierung von bis 100 Prozent der Investitionskosten, einschließlich Nebenkosten bei einem festen Zinssatz für die ersten 5 oder 10 Jahre.
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Solarstrom Erzeugen
Für die Finanzierung von kleineren Photovoltaik-Investitionen bietet die KfW Förderbank ein separates, Programm an. Finanziert werden Vorhaben bis zu 100 % mit maximal 50.000 Euro. Das Programm steht mit Ausnahme von Kommunen allen Antragstellern offen. Gewerblich betriebene Anlagen mit einem Kreditbedarf von über 50.000 Euro werden im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert. Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz auf 5 oder 10 Jahre festgeschrieben..
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Ökologisch Bauen
In diesem Programm werden energetisch hochwertige Neubauten gefördert. Die Passivhäuser sowie KfW-Energiesparhäuser 40 und 60, die bisher im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bzw. im KfW-Programm zur CO2-Minderung mitfinanziert wurden, werden bei unveränderten Bestimmungen zusammengefasst. Weiter...


Ansprechpartner:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel. (069) 74 31-0
Fax (069) 74 31-29 44
Internet: www.kfw-foerderbank.de
E-mail:
info@kfw.de

Für spezielle Anfragen zum Thema Förderung: KfW-Informationszentrum, Tel. 01801/33 55 77


Stand: August 2007

Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)

Wichtigste Basis für den Betrieb regenerativer Anlagen auf dem Stromsektor bildet das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Nachfolgend die aktuellen Preise für die Stromeinspeisung auf der Grundlage des EEG für regenerative Energien (Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie, Geotthermie) in Deutschland.weiter...

Ansprechpartner für das EEG: Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber /Energieversorger

- Zu den EEG-Rechnern

Windkraft
(Wie hoch ist die Windstrom-Vergütung an meinem Standort?)

Biomasse / Biogas
(Wie hoch ist die Vergütung für meine Biomasse-/Biogasanlage?)

Photovoltaik
(Wie hoch ist die PV-Strom-Vergütung für meine Photovoltaik-Anlage?)

Bundesländer

Die Bundesprogramme sind teilweise mit den Programmen in den Bundesländern kombinierbar. Nachfolgend die Förderprogramme und Ansprechpartner in den Bundesländern zu nachfolgenden regenerativen Energien:

Gesetze und EU-Richtlinien

Wichtige Gesetze (EEG), aktuelle Verordnungen und EU-Richtlinien unter: http://www.iwr.de/recht

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