![]() |
|||||
|
|||||
|
||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||
Für den Betrieb regenerativer Anlagen bilden das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Marktanreizprogramm die wichtigsten Grundlagen. |
||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||
| Das EEG - Erneuerbare Energien Gesetz - ist die wichtigste Grundlage für die Erzeugung von regenerativem Strom. Es legt die Höhe der Mindestvergütung für den erzeugten Ökostrom fest. Ansprechpartner für die Netzeinspeisung ist der örtliche Netzbetreiber. Nachfolgend die aktuellen Vergütungssätze für die Stromeinspeisung auf der Grundlage des EEG für regenerative Energien (Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie) in Deutschland. |
||||||||||||||||||||||||
Nachfolgend sind die EEG-Vergütungssätze für Anlagen dargestellt, die ab 01.01.2011 neu in Betrieb gehen. Für den Bereich Photovoltaik ist eine Änderung bereits zu Mitte des Jahres 2011 absehbar. Je nach Zubau an Photovoltaik-Leistung im ersten Halbjahr, kann die Vergütung für neue Anlagen ab zweitem Halbjahr 2011 um bis zu 15 Prozent sinken.
|
||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Fax (069) 74 31-29 44 Internet: www.kfw.de E-mail: info@kfw.de Für spezielle Anfragen zum Thema Förderung: KfW-Informationszentrum, Tel. 01801/33 55 77
Die Bundesprogramme sind teilweise mit den Programmen in den Bundesländern
kombinierbar. Nachfolgend die Förderprogramme und Ansprechpartner
in den Bundesländern zu nachfolgenden regenerativen Energien:
Wichtige Gesetze (EEG), aktuelle Verordnungen und EU-Richtlinien unter: http://www.iwr.de/recht |
||||||||||||||||||||||||