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Förderung / Gesamtübersicht



Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

 
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Für den Betrieb regenerativer Anlagen bilden das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Marktanreizprogramm die wichtigsten Grundlagen.

 Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG - Erneuerbare Energien Gesetz - ist die wichtigste Grundlage für die Erzeugung von regenerativem Strom. Es legt die Höhe der Mindestvergütung für den erzeugten Ökostrom fest. Ansprechpartner für die Netzeinspeisung ist der örtliche Netzbetreiber. Nachfolgend die aktuellen Vergütungssätze für die Stromeinspeisung auf der Grundlage des EEG für regenerative Energien (Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie) in Deutschland.

Nachfolgend sind die EEG-Vergütungssätze für Anlagen dargestellt, die ab 01.01.2011 neu in Betrieb gehen. Für den Bereich Photovoltaik ist eine Änderung bereits zu Mitte des Jahres 2011 absehbar. Je nach Zubau an Photovoltaik-Leistung im ersten Halbjahr, kann die Vergütung für neue Anlagen ab zweitem Halbjahr 2011 um bis zu 15 Prozent sinken.

Bandbreiten der EEG-Vergütungssätze ab 01.01.2011
Energiesparte EEG-Vergütung 2011 (ct/kWh)
Wind (onshore) (§ 29 EEG) 9,02 - 4,92
Wind (offshore) (§ 31 EEG) 13,0
Solar (Freiflächen) (§ 32 EEG) 22,07 - 21,11
Solar (Gebäude) (§ 33 EEG) 28,74 - 21,56
Solar (Eigennutzung) (§ 33 EEG) 16,74 - 9,48
Biomasse (§ 27 EEG) 11,44 - 7,63
Wasserkraft (Neuanlage) (§ 23 EEG) 12,67 - 3,43
Wasserkraft (Modernisierung/erneuerte Anl.) (§ 23 EEG) 11,67 - 3,43
Geothermie (§ 28 EEG) 15,68 - 10,29
Deponie-, Klär- und Grubengas (§§ 24, 25, 26) 8,73 - 4,04


 Marktanreizprogramm

Das Marktanreizprogramm ist ein sehr wichtiges Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer
Energien (regenerative Wärme, Bauen). Auf Antrag werden Investitionszuschüsse für eine bestimmte Maßnahme als einmaliger Förderbetrag ausgezahlt.

Unter die Förderung des Marktanreizprogramms fallen zur Zeit Solarkollektoranlagen, Holzheizungen und Wärmepumpen. Seit dem 15. März 2011 gelten bis Ende des Jahres verbesserte Förderkonditionen für bestimmte Investitionen. So erhalten Solarkollektoren bis 40m² derzeit 120 €/m² statt der vorher üblichen 90 €/m² Basisförderung. Außerdem gelten bis Ende des Jahres ein höherer Effizienzbonus und ein Zusatzbonus für den Kesselaustausch. Ausführlichere Informationen zu den Förderbedingungen des Marktanreizprogramms finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa):

Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
Referate 511 – 515, 524, 525
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800

 Finanzierung regenerativer Projekte

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel. (069) 74 31-0
Fax (069) 74 31-29 44
Internet: www.kfw.de
E-mail:
info@kfw.de

Für spezielle Anfragen zum Thema Förderung: KfW-Informationszentrum, Tel. 01801/33 55 77


 Bundesländer

Die Bundesprogramme sind teilweise mit den Programmen in den Bundesländern kombinierbar. Nachfolgend die Förderprogramme und Ansprechpartner in den Bundesländern zu nachfolgenden regenerativen Energien:

 Gesetze und EU-Richtlinien

Wichtige Gesetze (EEG), aktuelle Verordnungen und EU-Richtlinien unter: http://www.iwr.de/recht



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