IWR-Start | Energie-Branchen | Veranstaltungen | Beteiligungen | Anzeigenmarkt | Medien | Finanzen |
Förderung | News | Übersicht | Bundesländer | Planungs-Checks | Betreiber-News | EEG-Rechner |
 
© IWR

Förderung / Gesamtübersicht



Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

 
 Bundesprogramme Firmen Produkt-Suche
 

Für den Betrieb regenerativer Anlagen bilden das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Marktanreizprogramm die wichtigsten Grundlagen.

 Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG - Erneuerbare Energien Gesetz - ist die wichtigste Grundlage für die Erzeugung von regenerativem Strom. Es legt die Höhe der Mindestvergütung für den erzeugten Ökostrom fest. Ansprechpartner für die Netzeinspeisung ist der örtliche Netzbetreiber. Nachfolgend die aktuellen Vergütungssätze für die Stromeinspeisung auf der Grundlage des EEG für regenerative Energien (Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie) in Deutschland.

Nachfolgend sind die EEG-Vergütungssätze für Anlagen dargestellt, die ab 01.01.2014 neu in Betrieb gehen.

Bandbreiten der EEG-Vergütungssätze ab dem 01.01.2014
Energiesparte EEG-Vergütung 2014 (ct/kWh)
Wind (onshore) (§ 29 EEG) 8,93 - 4,87
Wind (offshore) mit höherer Anfangsvergütung (§ 31 EEG) 19,0 - 3,50
Solar (Freiflächen) (§ 32 EEG) 9,47
Solar (Gebäude) (§ 33 EEG) 13,68 - 9,47
Biomasse Grundvergütung ohne Boni(§ 27 EEG) 14,30 - 6,0
Wasserkraft (Neuanlage) (§ 23 EEG) 12,70 - 3,40
Wasserkraft (Modernisierung/erneuerte Anl.) (§ 23 EEG) 12,70 - 3,40
Geothermie (§ 28 EEG) 25,0
Deponie-, Klär- und Grubengas (§§ 24, 25, 26) 8,60 - 3,98


 Marktanreizprogramm

Das Marktanreizprogramm ist ein sehr wichtiges Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer
Energien (regenerative Wärme, Bauen). Auf Antrag werden Investitionszuschüsse für eine bestimmte Maßnahme als einmaliger Förderbetrag ausgezahlt.

Unter die Förderung des Marktanreizprogramms fallen zur Zeit Solarkollektoranlagen, Holzheizungen und Wärmepumpen. Seit dem 15. August 2012 gelten verbesserte Förderkonditionen für bestimmte Investitionen. So erhalten Solarkollektoren bis 40m² derzeit 1.500 €/m² bis 3.600 €/m². Außerdem gibt es zusätzliche Bonusförderbeträge, beispielsweise einen Effizienzbonus und einen Zusatzbonus für den Kesselaustausch usw. Ausführlichere Informationen zu den Förderbedingungen des Marktanreizprogramms finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa):

Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
Referate 511 – 515, 524, 525
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

http://www.bafa.de
Telefon: +49 6196 908-625
Telefax: +49 6196 908-800

 Finanzierung regenerativer Projekte

Die KfW ist neben den zahlreichen Investitionsbanken der Bundesländer einer der wichtigsten Ansprechpartner für die Finanzierung von Projekten im Bezug auf Energieeffizienz und Investitionen in Erneuerbare Energien. Die KfW vergibt dazu Kredite an Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen. Hierzu die wichtigsten Programme der KFW im überblick:

Erneuerbare Energien

KfW - Programm Erneuerbare Energien "Standard"
Das KfW - Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung.

KfW - Programm Erneuerbare Energien "Premium"
Neben der Finanzierung von regenerativen Projekten zur Stromerzeugung steht das Programm auch Maßnahmen und Projekten zur Wärmeerzeugung offen. Besonders im Fokus stehen dabei neben Solarthermie und Biomasse auch Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung.

Energieeffizienz

KfW - Umweltprogramm
Neben Krediten fördert die KfW Unternehmen die in Umweltschutzmaßnahmen investieren auch durch die Mitfinanzierung von Public-Private-Partnerships oder Contracting-Modellen. Besonders im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen.

KfW - Energieeffizienzunternehmen
Die KfW vergibt spezielle Kredite an Unternehmen, die Energieeinsparmaßnahmen zum Beispiel in den Bereichen Anlagentechnik oder im Maschinenpark umsetzen.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel. (069) 74 31-0
Fax (069) 74 31-29 44
Internet: www.kfw.de
E-mail:
info@kfw.de

Für spezielle Anfragen zum Thema Förderung: KfW-Informationszentrum, Tel. 01801/33 55 77


 Bundesländer

Die Bundesprogramme sind teilweise mit den Programmen in den Bundesländern kombinierbar. Nachfolgend die Förderprogramme und Ansprechpartner in den Bundesländern zu nachfolgenden regenerativen Energien:

 Gesetze und EU-Richtlinien

Wichtige Gesetze (EEG), aktuelle Verordnungen und EU-Richtlinien unter: http://www.iwr.de/recht



Home-IWREnglishWindenergieSolarenergieWasserenergieBioenergieEmail/Kontakt