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Für den Betrieb regenerativer Anlagen bilden das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Marktanreizprogramm die wichtigsten Grundlagen. |
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Das EEG - Erneuerbare Energien Gesetz - ist die wichtigste Grundlage für die Erzeugung von regenerativem Strom. Es legt die Höhe der Mindestvergütung für den erzeugten Ökostrom fest. Ansprechpartner für die Netzeinspeisung ist der örtliche Netzbetreiber. Nachfolgend die aktuellen Vergütungssätze für die Stromeinspeisung auf der Grundlage des EEG für regenerative Energien (Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie, Geothermie) in Deutschland. |
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Nachfolgend sind die EEG-Vergütungssätze für Anlagen dargestellt, die ab 01.01.2014 neu in Betrieb gehen.
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Die KfW ist neben den zahlreichen Investitionsbanken der Bundesländer einer der wichtigsten Ansprechpartner für die Finanzierung von Projekten im Bezug auf Energieeffizienz und Investitionen in Erneuerbare Energien. Die KfW vergibt dazu Kredite an Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen. Hierzu die wichtigsten Programme der KFW im überblick: Erneuerbare Energien KfW - Programm Erneuerbare Energien "Standard" Das KfW - Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung. KfW - Programm Erneuerbare Energien "Premium" Neben der Finanzierung von regenerativen Projekten zur Stromerzeugung steht das Programm auch Maßnahmen und Projekten zur Wärmeerzeugung offen. Besonders im Fokus stehen dabei neben Solarthermie und Biomasse auch Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung. Energieeffizienz KfW - Umweltprogramm Neben Krediten fördert die KfW Unternehmen die in Umweltschutzmaßnahmen investieren auch durch die Mitfinanzierung von Public-Private-Partnerships oder Contracting-Modellen. Besonders im Fokus stehen dabei kleine und mittlere Unternehmen. KfW - Energieeffizienzunternehmen Die KfW vergibt spezielle Kredite an Unternehmen, die Energieeinsparmaßnahmen zum Beispiel in den Bereichen Anlagentechnik oder im Maschinenpark umsetzen. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Fax (069) 74 31-29 44 Internet: www.kfw.de E-mail: info@kfw.de Für spezielle Anfragen zum Thema Förderung: KfW-Informationszentrum, Tel. 01801/33 55 77
Die Bundesprogramme sind teilweise mit den Programmen in den Bundesländern
kombinierbar. Nachfolgend die Förderprogramme und Ansprechpartner
in den Bundesländern zu nachfolgenden regenerativen Energien:
Wichtige Gesetze (EEG), aktuelle Verordnungen und EU-Richtlinien unter: http://www.iwr.de/recht |
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