10.12.2009, 12:26 Uhr

Offshore-Windenergie: Raumordnungsplan für die Ostsee beschlossen

Berlin - Das Kabinett hat die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee gebilligt. Anlass für die Raumordnungspläne Nord- und Ostsee sei in erster Linie der angestrebte Bau von Windrädern in der deutschen AWZ. Dabei handelt es sich um die ersten Raumordnungspläne für das Meer jenseits der deutschen zwölf Seemeilen-Küstenzone. Der Raumordnungsplan soll entstehende Nutzungskonflikte auf dem Meer koordinieren bzw. verhindern, insbesondere zwischen der sich entwickelnden flächenintensiven Offshore-Windenergienutzung und dem Meeresumweltschutz sowie der Schifffahrt.

Mit der Verordnung werden alle Nutzungen von der Schifffahrt über die Rohstoffgewinnung bis hin zur Fischerei und dem Schutz der Meeresumwelt koordiniert und festgelegt. Die vorbereitenden Verfahrensschritte bei der Aufstellung der Raumordnungspläne hat für das BMVBS das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) geleistet. Das BSH ist zuständig für die Genehmigung von Offshore-Windenergieparks in der AWZ. Mit dem nunmehr vorliegenden Raumordnungsplan für die AWZ in der Ostsee ist nach Ansicht des BMVBS - zusammen mit dem Raumordnungsplan für die AWZ in der Nordsee und mit den schon genehmigten Windenergieanlagen - eine erste Tranche von rund 12.000 Megawatt Energie aus Offshore-Windparks gesichert.

Ferner hat die Bundesnetzagentur ein Positionspapier veröffentlicht, das eine zügige Netzanbindung der Offshore-Windenergieanlagen ermöglichen und gleichzeitig "stranded investments" auf Kosten der Stromverbraucher verhindern soll.

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