01.03.2012, 15:40 Uhr

Regierung legt Entwurf für KWK-Gesetz vor

Berlin - Die Bundesregierung will die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verbessern. Der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung soll so 25 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichen. Im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung werde eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden zudem erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.

KWK-Anlagen werden bislang durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist jedoch seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken. Bei unveränderter Förderung würde die Kraft-Wärme-Kopplung nach Berechnung der Bundesregierung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme noch eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung prüfen will. Im Vorfeld hatten mehrere Verbände immer wieder eine deutliche Erhöhung der Fördersätze gefordert.

VKU fordert höhere Fördersätze für Kraft-Wärme-Kopplung


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