KWK-Gesetzesnovelle: Verbände fordern höhere Vergütungs-Sätze
Berlin - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben zum Referentenentwurf zur KWK-Gesetzesnovelle Stellung genommen.
Der BDEW betont, dass die deutsche Energiewirtschaft sich für höhere Zuschläge für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) , eine unbürokratischere Wärmenetzförderung und die Aufnahme von Wärmespeichern in das Fördersystem einsetze. Der Anfang Dezember vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des KWK-Gesetzes gehe nach Einschätzung Verbandes zwar in die richtige Richtung, es gebe aber zusätzlichen Änderungsbedarf. So sei die geplante Anhebung des Zuschlags in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde für ausgewählte Anlagen nicht ausreichend. "Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Rahmenbedingungen für die KWK insgesamt negativ entwickelt haben, setzt sich der BDEW für eine Erhöhung der Zuschläge um 0,5 Cent pro Kilowattstunde ein. Dies sollte dann auch für alle Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen", betonte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Der VKU unterstrich ebenfalls, die Bedeutung dieses Gesetzes. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme bietet Lösungen für zentrale Herausforderungen, die sich aus dem Ausbau des Energiesystems ergeben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sind wichtig, damit die Potenziale dieser Technologie richtig ausgeschöpft werden können." Nachbesserungsbedarf sehe der Verband in einigen technischen Detailfragen sowie bei der Höhe der KWK-Vergütungssätze. Die Höhe der Vergütungssätze von Strom und Wärme, die in KWK-Anlagen produziert werden, könne jedoch noch angepasst werden. Anstelle einer Erhöhung um 0,3 Cent pro Kilowattstunde hält der VKU genau wie der BDEW einen Betrag von 0,5 Cent für erforderlich. "Höhere Anreize beschleunigen den Ausbau der KWK", so Reck.
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© IWR, 2011