02.07.2012, 15:24 Uhr

Rösler und Altmaier legen Eckpunkte für beschleunigten Offshore-Ausbau vor

Berlin – Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Bundesumweltminister Peter Altmaier haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung zur Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie verständigt. Dabei geht es insbesondere um eine Haftungsregelung und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen. Der mehrjährige Netzentwicklungsplan soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegen. Dabei soll insbesondere eine verbesserte Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau erreicht werden.

„Mit der geplanten Regelung treiben wir den Ausbau von Offshore-Windenergie weiter voran. Durch Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans wollen wir die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser miteinander koordinieren. Auf diese Weise schaffen wir für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und stellen den effizienten Ausbau eines Offshore-Netzes sicher", so Rösler.

Schadensersatz bei verspätetem Netzanschluss

Ein wichtiger Eckpunkt für die Haftungsregelung ist die Entschädigung für Anlagenbetreiber, die von einem verspätetem Netzanschluss oder einer Störung betroffen sind. So soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark ab dem 11. Tag einer ununterbrochenen Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90 Prozent der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten. Als Grundlage für die Feststellung eines verzögerten Netzanschlusses soll der im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegte Realisierungszeitpunkt dienen.

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