05.03.2013, 15:53 Uhr

SolarWorld-Anleihe: Was die Schutz-Gemeinschaft der Kapitalanleger jetzt plant

Münster – Als die SolarWorld AG Ende Januar 2013 erklärte, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere bei den ausgegebenen Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig seien, meldete sich einige Tage darauf die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK). Der unabhängige Verband von Aktionären und Kapitalanlegern empfahl den Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Zu diesem Zweck konnten die betroffenen Anleger sich zu einem Newsletter anmelden. Sollten sich in den darauffolgenden Tagen mehr als fünf Prozent der Anleiheinhaber registrieren, würde die SdK die SolarWorld AG im Namen der Anleiheinhaber auffordern, gemäß Schuldverschreibungsgesetz eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Auf Nachfrage des IWR hat die SdK nun erklärt, dass keine fünf Prozent des Nennwertes der Anleihen unter ihrem Dach vereinigt werden konnten. Zudem gehe man nicht davon aus, die Fünf-Prozent-Hürde noch alleine erreichen zu können.

Anleihen bei 22 Prozent des Nominalwertes

SolarWorld hatte im Januar angekündigt, dass die Einschnitte insbesondere die ausgegebenen Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) sowie Schuldscheindarlehen betreffen. Diese Positionen sind die größten auf der Passivseite des Unternehmens. Zusammen machten sie Ende September 2012 rund 85 Prozent aller lang- und kurzfristigen Finanzschulden aus. Die Anleihen waren aufgrund der Mitteilung des Unternehmens im Januar von zuvor über 30 Prozent auf rund 20 Prozent des Nominalwertes gefallen. Aktuell notieren die beiden Anleihen, deren Rückzahlung Mitte 2016 bzw. Anfang 2017 fällig wird, bei 22 bzw. 22,25 Prozent. Das Vertrauen in eine vollständige Rückzahlung dieser Anleihen ist demnach gering.


© IWR, 2013