Energiesteuer-Rückerstattung wird für BHKW-Anlagen möglich
Rastatt - Die Energiesteuer-Rückerstattung wird nach dem neuen Energiesteuergesetz für KWK-Anlagen bis zwei Megawatt (MW) rückwirkend zum 1. April 2012 unter bestimmten Bedingungen gewährt. Dies teilte das BHKW-Infozentrum in Rastatt unter Berufung auf den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) mit. Gemäß Bundesgesetzblatt vom 18.03.2013 habe der Bundesfinanzminister eine entsprechende Genehmigung der EU-Kommission für die Gewährung der Steuererstattung bekanntgegeben. Die Rückerstattung bezieht sich dabei auf einen Paragraphen im Energiesteuergesetz (EnStG), der damit rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft tritt. Damit sei auch Rechtssicherheit für die Steuererstattung beim Betrieb der betroffenen KWK-Anlagen gegeben.
Mit Rückerstattungs-Anträgen noch abwarten
Auf Anfrage wurde dem BHKW-Infozentrum seitens des Hauptzollamts mitgeteilt, dass die Verordnung noch vor Ostern veröffentlicht werden soll. Das BHKW-Infozentrum rät, die Veröffentlichung dieser Erläuterungen noch abzuwarten und erst im April die Energiesteuer-Rückerstattungs-Anträge zu stellen.
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© IWR, 2013