Empfehlungen der Monopol-Kommission: Energiewirtschaft lehnt das Quotenmodell ab
Münster/Berlin – Die Monopolkommission hat am Donnerstag ihre Handlungsempfehlungen für die Umgestaltung des Energiemarktes präsentiert. Inhalte: Einführung eines Quotenmodells nach schwedischem Vorbild, Begrenzung des jährlichen Zubaus der Erneuerbaren Energien und die Absage an einen Kapazitätsmarkt. Ablehnung kam nicht nur aus der regenerativen Energiewirtschaft und von Naturschützern.
Die radikalste Empfehlung, die die Monopolkommission bereits in der Vergangenheit gemacht hat, ist die Einführung eines Quotenmodells, nach dem den Versorgern lediglich aufgegeben wird, dass sie einen bestimmten Anteil ihres Bedarfs aus regenerativen Quellen decken sollen. Außerdem empfehlen die Experten die technologieneutrale Förderung – künftig soll also nicht mehr etwa zwischen Photovoltaik und Biomasse differenziert werden. Die Hoffnung dahinter ist, dass sich die kostengünstigste Technologie durchsetzt. Eine Abnahmeverpflichtung soll es künftig nicht mehr geben.
Dieses Marktdesign birgt jedoch Schwächen, wie etwa in Großbritannien zu sehen ist, wo vor allem Großunternehmen den Ausbau vorantreiben. Andere Versorger nehmen Strafzahlungen für die Nichterfüllung der Quote billigend in Kauf. In Italien wurden jetzt zusätzlich zum Quotenmodell Einspeisevergütungen eingeführt, um den Photovoltaik-Ausbau voranzutreiben. In Schweden kam das Modell erst nach massiven Nachbesserungen ins Rollen.
Kritik von allen Seiten
„Dass ausgerechnet die Berater der Bundesregierung, die für Markt und Wettbewerb zuständig sind, ein System empfehlen, das an staatlichen Kontrollen, bürokratischem und finanziellem Aufwand kaum zu übertreffen ist, ist vollkommen paradox“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Einen solchen grundlegenden Wechsel sieht selbst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) angesichts der nach dem Vorschlag entstehenden Doppelstruktur - also Quotenmodell neben Altanlagen, die Bestandsschutz genießen als nicht zielführend an. "Durch einen solchen grundlegenden Systemwechsel würden die heute bestehenden Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien aus Sicht des BDEW nicht gelöst“, erklärte Verbandschefin Hildegard Müller.
Der Verweis auf Schweden ist aus Sicht des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) irreführend. Dort bestünden mit nur zehn Millionen Einwohnern, einem Anteil der Wasserkraft an der Energieerzeugung von fast 50 Prozent und einem verschwindend geringen Ausbau von Wind- und Solarenergie völlig andere Anforderungen als in Deutschland. „Wenn man das schwedische Modell tatsächlich auf die erneuerbar erzeugte Strommenge übertragen wollte, die Deutschland für die Energiewende benötigt, würden große Mitnahmeeffekte bei günstigen Technologien entstehen und die gesamten Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren erheblich steigen“, warnte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk.
Statt schwedischem Modell: „Weiterentwicklung“ des EEG
Alternativ macht die Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur „Weiterentwicklung“ des EEG, falls die vorgeschlagene Reform aus politischen Gründen verworfen werden sollte. Auch hier wird eine technologieneutrale Förderung favorisiert. Zudem soll die Marktprämie bei negativen Strompreisen ausgesetzt werden und das Instrument für alle neuen Anlagen verpflichtend eingeführt werden. Hinzu kommt eine jahresbasierte Begrenzung der Registrierung von Neuanlagen, was quasi einer Deckelung entspricht. Eigenverbraucher sollen feste Gebühren für die Vorhaltung der Infrastruktur entrichten.
Die Notwendigkeit für einen Kapazitätsmarkt, in dem Versorger das Bereithalten von Kraftwerken vergütet bekommen, sieht die Kommission nicht. Allerdings empfiehlt sie die intensive Beobachtung des Marktes und das Bereithalten „einer kleinen strategischen Reserve“.
EEG-Ausnahmen sollen geprüft werden
Zu den Ausnahmen von der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen, die laut Angaben der Deutschen Umwelthilfe im kommenden Jahr sieben Mrd. Euro ausmachen sollen, fordert die Kommission „eine sachliche Überprüfung“. Zuletzt hatten immer mehr Unternehmen eine Ausnahme oder einen Rabatt gefordert. Die EU nimmt die Regelung derzeit ohnehin unter die Lupe – das Problem könnte sich bald also von alleine lösen.
Der NABU fordert die neue Bundesregierung derweil auf, direkt nach der Wahl ein Sofortpaket mit Maßnahmen zur kurzfristigen Kostenentlastung bei den Strompreisen vorzubereiten. „Die Ausnahmeregelungen für die Industrie und die Eigenerzeugung von Strom im Erneuerbare-Energien-Gesetz können zurückgefahren, die Entschädigungen bei Netzengpässen gekappt und die Vergütungen für windreiche Standorte gesenkt werden“, erklärte NABU-Energieexpertin Tina Mieritz.
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© IWR, 2013