17.07.2014, 15:53 Uhr

EEG-Ausnahmen: Welches Fazit die Initiatoren des EU-Verfahrens ziehen

Münster – Der Bund der Energieverbraucher e.V. brachte im Dezember 2011 einen Stein ins Rollen, der seither in der europäischen und deutschen Energiepolitik viel Staub aufgewirbelt hat. Die Energieverbraucher-Schützer hatten sich über die immer umfangreicheren Industrie-Befreiungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei der EU beschwert.

Etwa zwei Jahre später wurde der Energieverbraucher-Verband endlich erhört und die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein offizielles Beihilfe-Verfahren wegen der zahlreichen Ausnahmeregelungen nach EEG eingeleitet (Aktenzeichen SA.22995 2011/CP). Das Verfahren steht nun kurz vor dem Abschluss. IWR Online hat den Bund der Energieverbraucher um ein Fazit zu den sich abzeichnenden Ergebnissen gebeten.

30 Millionen statt mehrere Milliarden

Der Bund der Energieverbraucher hatte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) zuletzt Ende Juni 2014 aufgefordert, fünf Milliarden Euro an alle Verbraucher zurückzuerstatten. In diesem Umfang seien stromintensive Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreit gewesen. Inzwischen wurde das EEG 2014 von der EU-Kommission abgesegnet. Es geht nur noch um eventuelle Rückzahlungen für die Jahre 2012 bis 2014. Berichten zufolge seien Rückzahlungen in Höhe von etwa 30 Mio. Euro zwischen Deutschland und der EU-Kommission vereinbart worden.

Kommission knickt ein

Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher, kann den Sinneswandel der EU-Kommission nicht nachvollziehen. Er erklärte gegenüber IWR Online: "Es ist kaum zu glauben, wie sich die Meinung der Kommission unter dem massiven politischen Druck aus Deutschland geändert hat: Noch im Dezember 2013 war die Meinung der Kommission genau entgegengesetzt zu der heute vertretenen Position. Das macht kein gutes Bild. Schon gar nicht, wenn die Kommission damit die die Bundesregierung vor dem Lobbygetöse der stromintensiven Industrie einknickt und die Verbraucher dies auszubaden haben."

Enttäuschung gegenüber Almunia

Für Peters ist diese Verhaltensweise der EU nichts Neues: "Aber schon die erste Binnenmarktrichtlinie Strom in den neunziger Jahren ist von der Bundesregierung vor deren Erlass so entschärft worden, dass die Stromkonzerne auch danach noch bessere Geschäfte als je zuvor machen konnten. Ich erinnere an die unselige sogenannte Verbändevereinbarung, in der Stromindustrie ihre Netzentgelte selbst festlegen konnten. Ich bin enttäuscht insbesondere auch von Kommissar Almunia."

Doch der Bund der Energieverbraucher prüft weitere Schritte. Peters: "Ob es eine juristische Möglichkeit gibt, diesen unappetittlichen Deal vor dem EuGH am Ende noch zu Fall zu bringen, wird abzuwarten sein."

Verbraucher wollen den EE-Ausbau ausdrücklich

Für den Verbandschef sind die Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie ungerecht und ungerechtfertigt. Sie kosten den Verbrauchern und der übrigen Industrie jährlich viele Milliarden Euro. Peters betonte aber ausdrücklich, dass die Verbraucher die Energiewende wollen: "Die Ausweitung der Ausnahmen bläht den Umlagebetrag für die nicht befreiten Verbraucher auf und beraubt das EEG der Akzeptanz. Das kann nicht ohne Folgen bleiben, wie die EEG Novelle 2014 überdeutlich gezeigt hat. Es ging uns nie darum, die EEG-Umlage insgesamt anzugreifen oder in Frage zu stellen. Denn der rasche Ausbau der Erneuerbaren wird von Verbraucherseite gewollt."

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