25.02.2015, 08:13 Uhr

Nach OVG-Urteil: Wie geht es weiter beim Windenergie-Ausbau in Schleswig-Holstein?

Husum – Ende Januar 2015 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Windenergie-Planung in Schleswig-Holstein weitgehend über den Haufen geworfen. Schwerwiegende Planungsfehler wurden zur Begründung genannt. Das sorgt in der Windenergiebranche im hohen Norden für Unsicherheit und führt zu Spekulationen darüber, wie es weitergehen könnte.

„Möglicherweise werden die vor 2012 gültigen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung wieder Gültigkeit erlangen, wenn das Urteil gegen die Teilfortschreibung der Regionalpläne rechtskräftig wird“, so die Einschätzung der Rechtsanwältin Stefanie Geiger von der Hamburger Kanzlei Becker Büttner Held. Damit meint sie die Planung aus den neunziger Jahren.

Land wartet auf die Urteilsbegründung

Über die Folgen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig referierte Geiger bei der Mitgliederversammlung des Windkraft-Branchenclusters windcomm schleswig-holstein e. V. Das OVG Schleswig hatte am 20. Januar 2015 die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Das betrifft die Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und das Herzogtum Lauenburg. Das Urteil ist allerdings erst rechtskräftig, wenn einen Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils keine Rechtsmittel von den Beteiligten eingelegt wurden. Die Landesregierung wartet noch auf die schriftliche Urteilsbegründung und prüft dann, ob sie gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegt.

Mehrheitliche Akzeptanz der Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein erhalten

Gastrednerin Stefanie Geiger wies in ihrem Vortrag immer wieder darauf hin, dass die Landesplanung den gegensätzlichen Zielen gerecht werden muss, einerseits den Ausbau der Windkraft zu unterstützen, andererseits die Belastung von Anwohnern, Natur und Landschaftsbild zu begrenzen. Martin Kopp, Vereinsgeschäftsführer der windcomm, betonte: „Wir wollen die Betroffenen – Kommunen, Landesregierung, und Windparkplaner – beratend unterstützen. Bei allen ist in dieser Situation Augenmaß gefragt, um die mehrheitliche Akzeptanz der Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein zu erhalten.“

Anhaltend hoher Zubau, sofern Regionalpläne wirksam bleiben

95 Windkraft-Unternehmen aus Norddeutschland sind Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V., von Anlagenherstellern über Zulieferer bis hin zu Planern, der Finanzierungsbranche und weiteren Dienstleistern. Durch die Ausweisung neuer Windkraft-Eignungsgebiete in den Regionalplänen von 2012 erlebte die Branche einen Aufschwung in Schleswig-Holstein. Allein im vergangenen Jahr wurden laut windcomm 455 neue Windkraftanlagen gebaut und damit 1,8 Milliarden Euro im nördlichsten Bundesland investiert. Für die kommenden zwei Jahre erwartet der Branchenverband ähnlich hohe Zubauzahlen– falls das Oberverwaltungsgericht nicht sämtliche Regionalplan-Fortschreibungen für unwirksam erklärt.

Asmus Thomsen neuer windcomm-Vorstandsvorsitzender

Während der jüngsten Mitgliederversammlung wurde außerdem ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Die bisherige Vorsitzende Renate Duggen trat nicht zur Wiederwahl an. Als Nachfolger unterstützt nun Kristian Hamel von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) die bisherigen Vorstandsmitglieder Volker Köhne (DNV GL, Kaiser-Wilhelm-Koog) und Asmus Thomsen (VR Bank Niebüll) bei ihrer Arbeit. Den Vorstandsvorsitz hat nach interner Absprache des dreiköpfigen Teams Asmus Thomsen inne, Volker Köhne ist sein Stellvertreter. Der Schwerpunkt der Arbeit von Kristian Hamel liegt in der Ansiedlungsberatung und deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen. „Ich möchte den Mitgliedern des windcomm e. V. die Möglichkeiten und Angebote der Förderung, die das Land für Unternehmen bereit hält, noch zugänglicher machen“, sagte Hamel zu den geplanten Schwerpunkten seiner Vorstandsarbeit.

Quelle: IWR Online
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