27.01.2015, 08:03 Uhr

Windenergie-Urteil und die Folgen für Schleswig-Holstein

Schleswig - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig kippt regionale Windenergie-Planungen im südlichen und mittleren Schleswig. Damit schließt sich das OVG nur den bundesweiten Urteilen seit Ende 2012 an. Doch die Folgen sind gravierend.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte am 13.12.2012 (Az. 4 CN 2.11) bereits festgestellt, dass eine Ausweisung allein nach Vorranggebieten unzulässig ist. Insbesondere muss auch der Ausschluss der übrigen Flächen hinreichend begründet werden. Ein einfaches „Nein“ von Gemeinden – ob durch Bürgerentscheide oder sonstige Verfahren – zur Windenergienutzung sei nicht zulässig.

OVG Schleswig sieht schwerwiegende Planungsfehler

Das Urteil ist aus rechtlicher Sicht nicht sehr überraschend. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit schwerwiegenden Planungsfehlern. Die Vorgehensweise des Landes sei unzulässig gewesen. Wenn Gemeinden eine Nutzung von Windenergie in ihrem Gebiet ablehnten, wurde dieses unabhängig von der fachlichen Eignung als Ausschlusszone in die Planung mit aufgenommen. Eine solche Ausweisung allein nach Vorranggebieten sei nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen, so die Richter.

Die Festlegung von derartigen Tabuzonen muss umfassend begründet und dokumentiert werden. Insbesondere muss hierbei zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden werden (so entschieden bereits u.a. das OVG Lüneburg Az. 12 LA 49/12 oder das OVG NRW Az. 2 D 46/12.NE). So könnten auch FFH-Gebiete nicht pauschal als „harte Tabuzonen“ ausgeklammert werden. Außerdem monierte das Gericht erhebliche Verfahrensfehler, wie eine fehlende erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach Änderung der Planungen.

Windenergie ohne regionale Planungsgrundlage - Allgemeines Baurecht gilt in Kommunen

Mit dem Urteil bricht die regionale Planung der Landesregierung Schleswig-Holstein in sich zusammen. Diese wollte die Windenergienutzung auf bestimmte, genau abgegrenzte Flächen konzentrieren. Mit der Unwirksamkeit der Regionalpläne gilt nun allgemeines Baurecht, welches dem Bau neuer Windenergieanlagen weniger entgegenhält. Der energie-politische Sprecher der Grünen-Fraktion, Detlef Matthiesen, sieht trotz des Urteils „keinen explosionsartigen Zubau an Rotoren“ – schon allein weil die Planungskapazitäten der Behörden ausgeschöpft seien. Zudem beruhigte er: Auch ohne eine wirksame regionale Flächenplanung des Landes gelten Regeln, etwa Mindestabstände zur Wohnbebauung.

Albig: Mehr Flächen für die Windenergie stehen nun zur Verfügung

Die klagenden Gemeinden und Investoren, die zusätzliche Flächen forderten, können sich über den Ausgang des Verfahrens freuen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) stellt klar: „Die Entscheidung führt im Ergebnis zu mehr Windenergie. Es wird keinen Planungsstopp geben. Das Urteil stärkt die Investoren, denn wir haben jetzt mehr Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung.“

Quelle: IWR Online
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