09.03.2017, 15:00 Uhr

Baden-Württemberg beschließt Photovoltaik Freiflächen-Verordnung

Stuttgart – Baden Württemberg möchte bei Photovoltaik-Ausschreibungen zukünftig wettbewerbsfähiger sein. Naus diesem Grund hat das Kabinett die sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. Diese Verordnung soll mehr erlauben als das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Die neue Verordnung könnte dem Solarstrom in Baden-Württemberg einen Aufschwung ermöglichen, da Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen so zusätzliche potenzielle Standorte bekommen. Landesumweltminister Franz Unterstelle (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte die Verordnung als wichtigen Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Kabinett verabschiedet neue Freiflächenöffnungsverordnung in Baden-Württemberg

Das Land Baden Württemberg will die Chancen für Photovoltaikanlagen im Land verbessern. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung am Dienstag (07.03.2017) die sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. Mit dieser Verordnung geht das Land über die Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hinaus und nutzt eine EEG-Klausel. Diese Klausel erlaubt es den Ländern, die für große PV-Freiflächenanlagen zugelassenen Flächen in Teilen selbst zu definieren. „Wenn wir die Sonne in unserem Land nutzen und an Ausschreibungen für Solarparks teilnehmen wollen, müssen wir die Grenzen des EEG verlassen. Das tun wir, in dem wir jetzt PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf Acker- und Grünlandflächen ermöglichen“, erläutert Baden-Württembergs Umwelt- und Energieminister Untersteller.

Neue Verordnung macht Baden-Württemberg wettbewerbsfähig

Baden-Württemberg sah sich zu der neuen Verordnung veranlasst, weil das EEG für PV-Freiflächenanlagen vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen vorsieht. Laut Untersteller gebe es derartige erschließbare Flächen in Baden-Württemberg aber zu wenig, um mit anderen Bundesländern konkurrieren zu können. „Da wir den Ausbau der Photovoltaik den anderen alleine weder überlassen wollen noch überlassen können, wenn wir die Themen Versorgungssicherheit mit Strom und Klimaschutz ernst nehmen, benötigen wir die zusätzlichen Flächen.“ Mit der Verordnung sieht der Grünen-Politiker das Land im deutschlandweiten Bieterwettstreit um große PV-Anlagen nun wieder als wettbewerbsfähig an.

900.000 Hektar neue potentielle PV-Standorte

Laut Angaben des Umweltministeriums in Stuttgart werden durch die neue Verordnung jährlich maximal 200 Hektar pro Jahr zur PV-Nutzung beziehungsweise ein Ausbau um 100 Megawatt (MW) vorgesehen. Alles in allem sollen durch die neue Regelung sogar rund 900.000 Hektar in benachteiligten Gebieten grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaik geöffnet werden. Welche der Standorte dann tatsächlich eine der Freiflächenanlagen mit 0,75 bis 10 MW Leistung erhalten, hänge letztlich von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune und dem Erfolg bei der bundesweiten Ausschreibung ab, heißt es von Seiten des Ministeriums.

Quelle: IWR Online

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